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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-7b Dietrich contra Lambschuß; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Vormundschaftsangelegenheit, 1687 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-7b |
Titel: | Dietrich contra Lambschuß; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Vormundschaftsangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1687 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Dietrich, Johann Adam, Dr., Reichshofratsagent |
Beklagter/Antragsgegner: | Lambschuß, Marian, Konzipist der Niederösterreichischen Regierung |
Gegenstand - Beschreibung: | Johann Adam Dietrich, der Vormund Franz Leopold Harrers, unterrichtet den Kaiser, Marian Lambschuß habe ihm gegenüber erwähnt, seit seiner Eheschließung mit Maria Theresia Harrer habe er die Korrespondenz mit den Schuldnern der Familie Harrer übernommen und von ihnen für Forderungen von vielen Tausend Gulden die Anerkennung der Liquidität erhalten. Dietrich seien bisher jedoch nur Einnahmen zugekommen, die aus der Darlehensvereinbarung mit dem Graf von Tattenbach und aus der Abrechnung der vorangegangenen Vormundschaft der Reichshofratsagenten Johann Dummer und Antonius Scarsi herrührten. Sie reichten nicht aus, seinem Mündel die ihm vierteljährlich zustehenden 200 Gulden zu zahlen. Dietrich habe deshalb von Lambschuß die Herausgabe der Unterlagen und Korrespondenzen erbeten, um überprüfen zu können, warum die als liquide anerkannten Schulden noch nicht bezahlt worden seien. Obwohl auch die letzte kaiserliche Kommission Lambschuß dazu aufgefordert habe, habe er die Schriftstücke immer noch nicht übergeben. Deshalb bittet Dietrich den Kaiser um einen Befehl an Lambschuß, innerhalb einer Frist von acht Tagen nicht nur Dietrich darzulegen, sondern auch gerichtlich anzuzeigen, von welchen Schuldnern er eine Liquiditätserklärung erhalten habe, und Rechenschaft über etwaig schon eingenommene Beträge abzulegen. Außerdem solle er vor Gericht eine Aufstellung der von ihm vorgestreckten Kosten präsentieren, die Dietrich zugestellt werden solle. Lambschuß weist die Ausführungen Dietrichs u.a. deshalb als unbegründet zurück, weil es sich bei dem Aktenmaterial in seinem Besitz ausschließlich um Dokumente seiner eigenen Verhandlungen mit den Schuldnern handele und ihm von den früheren Vormündern nie Schriftstücke übergeben worden seien. Außerdem stellt er fest, Dietrich habe sich in dieser Angelegenheit mit dem Reichshofrat an ein nicht zuständiges Gericht gewendet. Er hätte seine Klage bei der Niederösterreichischen Regierung einreichen müssen, deren Bediensteter Lambschuß sei. Aus diesen Gründen bittet er den Kaiser, Dietrich abzuweisen. Falls dieser noch etwas gegen Lambschuß vorbringen wolle, solle er mit seinem Anliegen an die zuständige Instanz verwiesen werden. Lambschuß sei jedoch dazu bereit, dem Reichshofrat eine Aufstellung seiner Ausgaben vorzulegen. |
Entscheidungen: | Die Eingabe Dietrichs an Lambschuß zu schicken, damit er Dietrich innerhalb einer Frist von acht Tagen die die Schuldner betreffenden Akten und Korrespondenz zustellt und ihn bei der Einziehung der Gelder und der Korrespondenz mit den Schuldnern hinzuzieht. In der selben Frist soll er die schon eingenommenen Beträge auflisten und dem Reichshofrat eine Aufstellung seiner Ausgaben vorlegen, die auch Dietrich zuzustellen ist, 1687 07 24, (Vermerk) fol. 2v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 6rv. Lambschuß soll bis Freitag den Nachweis erbringen, daß er dem Befehl vom 24. Juli Folge geleistet hat, 1687 09 09, (Vermerk) fol. 8v, (Extrakte aus dem Protokoll des Reichshofrats), fol. 10r, fol. 15r, fol. 16r. Dietrich die Eingabe Lambschuß' zuzustellen, 1687 09 22, (Vermerk) fol. 17v. Bei Fortsetzung der Kommission soll die Vollziehung des Befehls vom 24. Juli angestrebt werden, 1687 10 10, (Vermerk) fol. 21v. |
Umfang: | Fol. 1-21 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1717 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211859 |
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