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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 36-4a Kling contra Braun; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Schuldenangelegenheit, 1630 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 36-4a |
Titel: | Kling contra Braun; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Schuldenangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1630 |
Darin: | Finanzielle Vereinbarung zwischen beiden Parteien, 1623 12 01, fol. 7r-8v, fol. 20r-21v. Dekrete des Nürnberger Rats in der Schuldensache Brauns, 1628 06 17, fol. 24r; 1628 07 19, fol. 24r; 1628 07 31, fol. 24rv; 1628 08 05, fol. 24v; 1628 08 06, fol. 25r. Dreijähriges Moratorium Kaiser Ferdinands II. für Braun, 1628 11 27, fol. 9r-12v, fol. 26r-29v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Kling, Maria, Witwe des Nürnberger Bürgers und Vormundschreibers Johann Kling; Haas, Erasmus, kaiserlicher Notar, Schwiegersohn Maria Klings; Erben Johann Klings |
Beklagter/Antragsgegner: | Braun, Siegmund, Händler, Bürger der Stadt Nürnberg |
Gegenstand - Beschreibung: | Maria Kling, die Witwe des Nürnberger Vormundschreibers Johann Kling, ihr Schwiegersohn Erasmus Haas und die übrigen Erben Johann Klings informieren den Kaiser, sie hätten 1627 einen mit Siegmund Braun geschlossenen Darlehensvertrag über 2.000 Gulden gekündigt. Braun habe jedoch weder das Kapital zurückgezahlt noch die seit der Kündigung angefallenen Zinsen entrichtet und gegen drei Zahlungsbefehle des Nürnberger Rats an das Reichskammergericht appelliert. Offenbar habe er aber die Sinnlosigkeit dieses Unternehmens eingesehen und stattdessen unter Vortäuschung falscher Tatsachen ein dreijähriges Moratorium zu seinen Gunsten erwirkt. Da er jedoch weiterhin einen verschwenderischen Lebensstil pflege und seinen Gläubigern seinen verbliebenen Besitz betrügerisch zu entziehen versuche, sei nicht mit seiner wirtschaftlichen Erholung zu rechnen, die ihn zur Begleichung seiner Schulden nach Ablauf des Moratoriums befähigen würde. Obwohl sie als seine Gläubiger deshalb eigentlich berechtigt seien, um die Kassierung des Moratoriums zu bitten, beschränkten sie sich darauf, den Kaiser um ein offenes Patent gegen Braun zu bitten. Es soll sie berechtigen, überall seine Verhaftung und die Beschlagnahme seiner Güter zu verlangen, bis er entweder ihre Forderungen begleiche oder bis durch in Nürnberg ansässige Bürger ausreichende |
| Kaution gestellt werde, daß er seine Gläubiger nach Ablauf des Moratoriums auszahlen werde. Weiter ersuchen sie den Kaiser um ein Vollstreckungsmandat gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg, ihnen zu helfen, trotz des Moratoriums bei Friedrich Schlick und Johann Pükhoffer, den Nürnberger Bürgen Brauns, ihre Kapital- und Zinsforderungen einzutreiben. Im Gegenzug erklären sie ihre Bereitschaft, sich dem von Braun gegen sie am Nürnberger Stadtgericht angestrengten Verfahren zu stellen und Kaution für die von ihm erhobenen Gegenforderungen zu leisten. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Promotorialschreiben für Maria Kling, Haas und die Erben Johann Klings an die Stadt Nürnberg, 1630 04 18, (Konz.) fol. 31r-33r. |
Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 36/4b. |
Umfang: | Fol. 1-33 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1660 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211884 |
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