AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 36-4b Haas contra Nürnberg; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen Verweigerung des Rechts und Verletzung eines kaiserlichen Schutzbriefs, 1636 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 36-4b
Titel:Haas contra Nürnberg; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen Verweigerung des Rechts und Verletzung eines kaiserlichen Schutzbriefs
Entstehungszeitraum:1636
Darin:Notariatsinstrumente: 1630 06 10, fol. 8r-17v. 1631 02 05, fol. 18r-27v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Haas, Erasmus, kaiserlicher Notar; auch für seine Schutzverwandten
Beklagter/Antragsgegner:Nürnberg, Bürgermeister und Rat; Nürnberg, Richter und Schöffen des Stadtgerichts
Gegenstand - Beschreibung:Erasmus Haas führt aus, der Kaiser habe in der Auseinandersetzung mit dem Nürnberger Bürger Siegmund Braun um Schuldforderungen (s. Antiqua 36/4a) für Haas und dessen Mitkläger einen Schutzbrief und ein Promotorialschreiben an Bürgermeister und Rat sowie Richter und Schöffen des Stadtgerichts in Nürnberg ausgehen lassen. Trotz dieser kaiserlichen Schreiben und wiederholten Bitten von Haas sei den gegen den Schuldner ergangenen Dekreten nicht Folge geleistet worden. Vielmehr habe die Gegenseite ihn auf Einflüsterung seiner Feinde drangsaliert, geschädigt und daran gehindert, die ihm zustehenden Forderungen einzutreiben. In Verletzung des kaiserlichen Schutzbriefs sei er sogar wiederholt inhaftiert worden. Einmal habe er für seine Freilassung eine vermeintliche Steuerschuld von 819 Gulden, 6 Kreuzern und 2 Pfennig begleichen und Urfehde leisten müssen. Er bittet den Kaiser, die Gegenseite mit Setzung einer kurzen Frist zu laden, um dem Vorgang beizuwohnen, wie er Klage gegen sie vorbringe, Gründe anführe, warum sie zu der im kaiserlichen Privileg vorgesehenen Strafe verurteilt werden sollten, wegen Verweigerung des Rechts Schadensersatzansprüche gegen sie geltend mache und die Begleichung entstandener Kosten von ihnen fordere. Sie sollten sich verantworten, soweit sie dies könnten und wollten, und der Entscheidung des Kaisers hinsichtlich der wirtschaftlichen Repressalien und der Privilegsverletzungen beiwohnen. Haas bittet um ein Mandat sine clausula, das der Gegenseite unter Androhung einer nennenswerten Strafe verbietet, gegen ihn vorzugehen. Da auch die Interessen des Reichshoffiskals betroffen seien, solle er zu dem Prozeß zugelassen werden.
Entscheidungen:Ladung ausgehen zu lassen, um dem Vorgang beizuwohnen, wie Haas und seine Schutzverwandten Klage gegen sie vorbringen und Gründe anführen, warum sie zu der im Privileg vorgesehenen Strafe verurteilt werden sollten, oder um selbst rechtlich relevante Einwände vorzubringen. Auch um dem Vorgang beizuwohnen, wie Haas und seine Schutzverwandten ihren Anspruch auf Schadensersatz und Erstattung entstandener Kosten wegen Verweigerung des Rechts geltend machen. Ladung im ganzen Fall mit einer Frist von zwei Monaten ausgehen zu lassen, mit der angehängten Klausel, daß Bürgermeister, Rat und Stadtgericht keine Tätlichkeiten gegen Haas und seine Schutzverwandten verüben, während der Prozeß rechtshängig ist, sie in der Prozeßführung nicht behindern und sich mit dem Rechtsweg begnügen sollen. Sowohl in der Wiedergabe der Supplikation als auch im Entwurf der Petition die Repressalien und die Hinzufügung des Fiskals auszulassen, 1636 05 10, (Vermerk) fol. 7v.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 36/4a.
Umfang:Fol. 1-27
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1666
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211886
 

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