AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3a Huppeln contra Perckmann; Bitte um gerichtliche Öffnung versiegelter Pfänder, 1692 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3a
Titel:Huppeln contra Perckmann; Bitte um gerichtliche Öffnung versiegelter Pfänder
Entstehungszeitraum:1692
Darin:Schuldurkunde Perckmanns für Huppeln über 2.400 Reichstaler, 1690 12 30, fol. 3r-4v. Schuldurkunde Perckmanns für Göritz über 600 Reichstaler, 1690 12 30, fol. 5r-6v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Huppeln, Johann Friedrich Leopold von; Göritz, Christian
Beklagter/Antragsgegner:Perckmann (Bergmann), Johann Paul, Agent Dänemarks und Schleswig-Holsteins
Gegenstand - Beschreibung:Johann Friedrich Leopold von Huppeln und Christian Göritz teilen dem Kaiser mit, Huppeln habe Johann Paul Perckmann 2.400 Gulden, Göritz ihm 600 Gulden geliehen. Perckmann habe ihnen dafür zwei versiegelte Pfänder übergeben, die nach seinen Aussagen den Obristen Kragh und Dollne gehörten. Obwohl er versprochen habe, das Kapital samt den angefallenen Zinsen nach Ablauf eines Jahres zurückzuzahlen, sei diese Frist bereits seit zwei Monaten überschritten. Perckmann habe aber trotz mündlicher und schriftlicher Aufforderungen weder die Pfänder ausgelöst noch sie öffnen lassen. Huppeln und Göritz bitten deshalb den Kaiser, die Pfänder unverzüglich in ihrem Beisein gerichtlich öffnen zu lassen. Später melden sie dem Kaiser, Perckmann sei zum Termin, der für die Öffnung der Pfänder angesetzt worden sei, nicht erschienen. Sie bitten, diese Öffnung nun umgehend in contumaciam vornehmen zu lassen, sollte Perckmann erneut nicht erscheinen. Da eine Öffnung der Pfänder die Kreditwürdigkeit Perckmanns bei den Obristen Kragh und Dollne beschädigen würde, bittet dieser den Kaiser um maximal fünf Tage Aufschub und verspricht, Huppeln und Göritz dann ihr Kapital samt Zinsen auszuzahlen. Seine beiden Gläubiger weisen darauf hin, er verzögere die Angelegenheit weiter und es bestünde die Gefahr, daß er sein vor Ort befindliches Eigentum in Sicherheit zu bringen versuche. Deshalb bitten sie den Kaiser, diese Besitztümer inklusive Pferde und Wagen sowie eventuell noch ausstehende Besoldung Perckmanns umgehend beschlagnahmen zu lassen.
Entscheidungen:Perckmann die Eingabe der Gegenseite zur Kenntnisnahme zuzustellen. Die erbetene Öffnung der Pfänder soll morgen im Beisein beider Seiten und des Sekretärs des Reichshofrats erfolgen. Die Beschreibung der vorgefundenen Sachen soll mit dem kaiserlichen Geheimsiegel versehen werden, 1692 03 13, (Vermerk) fol. 2v. Huppeln und Göritz die Eingabe Perckmanns zuzustellen, um Stellung dazu zu nehmen, 1692 03 18, (Vermerk) fol. 10v. Perckmann die Eingabe Huppelns und Göritz' zur Kenntnisnahme zuzustellen, mit dem Befehl, am nächsten Montag vor dem Reichshofrat zu erscheinen und der Öffnung der Pfänder beizuwohnen oder Huppeln und Göritz in der Zwischenzeit zufrieden zu stellen. Widrigenfalls wird die Öffnung in contumaciam vollzogen, 1692 03 20, (Vermerk) fol. 12v. Perckmann wird eine Fristverlängerung bis zum nächsten Mittwoch gewährt. In der Zwischenzeit soll er Huppeln und Göritz durch Bezahlung oder Leistung einer ausreichenden Kaution klaglos stellen. Widrigenfalls wird ihm eine Strafe von 100 Dukaten und die unter allen Umständen erfolgenden Öffnung der Pfänder angedroht, 1692 03 24, (Vermerk) fol. 15v. Der hiesige Stadtrichter soll aufgefordert werden, Huppeln und Göritz bei der Beschlagnahme der Güter Perckmanns und auch sonst zu unterstützen. Huppeln und Göritz mitzuteilen, daß weiter entschieden werden soll, wenn sie mitteilen, bei wem Perckmann bedienstet gewesen ist, 1692 03 27, (Vermerk) fol. 17v. Durch den Reichshofrat Dr. Franz Matthias May und den Sekretär Franz Wilderich von Menßhengen die gerichtliche Versiegelung von Perckmanns Besitz vornehmen zu lassen, 1692 03 28, (Vermerk) fol. 19v.
Umfang:Fol. 1-21
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1722
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211895
 

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