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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3d Glan; Bitte um kaiserliche Verfügung nach Beschlagnahme in Schuldenangelegenheit, 1692 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37 Hagen, Huppeln, Perckmann, Glan, Weigandt, Simon, Osterau, Böller, Lessenich, Stubenvoll, Preßburg, 1575-1709 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3d |
Titel: | Glan; Bitte um kaiserliche Verfügung nach Beschlagnahme in Schuldenangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1692 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Glan, Johann Bernhard von, fürstlich Schleswig-Holstein-Plönscher Hofrat |
Gegenstand - Beschreibung: | Johann Bernhard Glan führt aus, er habe gehörte, die Habe des dänischen und schleswig-holsteinischen Agenten Johann Paul Perckmanns (Bergmanns) solle wegen dessen Privatschulden noch am selben Tag gerichtlich versiegelt werden. Er weist darauf hin, daß sich unter dieser Habe auch Schriftstücke Herzog Johann Adolphs von Schleswig-Holstein-Plön befänden, in dessen Diensten Perckmann bisher gestanden habe. Sie hätten mit der Schuldensache nichts zu tun und gingen die Gläubiger nichts an. Deshalb bittet Glan den Kaiser, sollte die Versiegelung tatsächlich stattfinden, die Dokumente seines Herrn markieren und ihm übergeben zu lassen. Als er abberufen wird und den Auftrag erhält, alle Dokumente des Herzogs zurückzubringen, wendet er sich erneut mit der Bitte um Übergabe der Schriftstücke an den Kaiser, zumal er gehört habe, der beschlagnahmte Besitz Perckmanns solle an einen anderen Ort gebracht werden (s. Antiqua 37/3f). Perckmann erklärt sich bereit, die Schriftstücke nach Aufhebung der Beschlagnahme herauszugeben, wenn Glan einen entsprechenden Befehl seines Herrn vorweise. Nachdem Perckmann selbst neue Befehle seines Herrn erhalten hat, bittet er den Kaiser, nach vorausgegangener Leistung der eidlichen Versicherung (s. Antiqua 37/3b) die Aufhebung der Versiegelung zu verfügen, damit der die Dokumente für Glan heraussuchen könne. |
Entscheidungen: | Die Eingabe Glans zu den Akten. Die erbetene Versiegelung ist bereits veranlaßt worden, 1692 03 28, (Vermerk) fol. 2v. Der Stadtarrest (s. Antiqua 37/3b) ist aufzuheben und die Niederösterreichische Regierung durch ein Dekret hierüber zu informieren, damit diese ihrerseits die hiesige Regierung unterrichten kann und Perckmann nicht in der Wahrnehmung seines Geleitrechts behindert wird. Perckmann wird der morgige Tag benannt, um vor dem Reichshofrat seine zugesagte eidliche Versicherung zu leisten, für die ihm heute noch der Wortlaut des Eids zugestellt wird. Die erbetene Herausgabe der Akten des Herzogs von Schleswig-Holstein-Plön vorzunehmen, 1692 05 22, (Vermerk) fol. 8v. |
Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 37/3a-b, 37/3f. |
Umfang: | Fol. 1-6 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1722 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211898 |
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