Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3e |
Titel: | Weigandt contra Perckmann; Bitte um Berücksichtigung eines Vermieterpfandrechts |
Entstehungszeitraum: | 1692 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Weigandt, Jakob, kaiserlicher Rat und Hofbuchhalter |
Beklagter/Antragsgegner: | Perckmann (Bergmann), Johann Paul, Agent Dänemarks und Schleswig-Holsteins |
Gegenstand - Beschreibung: | Jakob Weigandt führt aus, Johann Paul Perckmann schulde ihm die Miete für die Wohnung, die er in seinem Haus gemietet habe. Perckmann sei flüchtig. Außerdem habe der Reichshofrat die Beschlagnahme seines Besitzes verfügt (s. Antiqua 37/3a). Da nach allgemeinem und dem Stadtrecht dem Vermieter ein erstrangiges Pfandrecht am Eigentum eines Mieters zustehe, das dieser in seine Wohnung gebracht habe, bittet Weigandt den Kaiser, keine Entscheidung zu treffen, die sein Vorrecht im Verhältnis zu den übrigen Gläubigern Perckmanns verletze. |
Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 37/3a. |
Umfang: | Fol. 1-2 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1722 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211899 |
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