AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3f Weigandt contra Perckmann; Bitte um kaiserliche Verfügungen nach Beschlagnahme in Schuldenangelegenheit, 1692 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3f
Titel:Weigandt contra Perckmann; Bitte um kaiserliche Verfügungen nach Beschlagnahme in Schuldenangelegenheit
Entstehungszeitraum:1692

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Weigandt, Jakob, kaiserlicher Rat und Hofbuchhalter
Beklagter/Antragsgegner:Perckmann (Bergmann), Johann Paul, Agent Dänemarks und Schleswig-Holsteins
Gegenstand - Beschreibung:Jakob Weigandt berichtet dem Kaiser, Johann Paul Perckmann habe in seinem Haus eine Wohnung gemietet, die ihm von Weigandt im Januar gekündigt und dem Hof- und Feldkriegssekretär Diel vermietet worden sei. Da Diel nun bei ihm einziehen wolle, die Wohnung aber durch die Versiegelung der Habe Perckmanns nach wie vor belegt sei, bittet Weigandt den Kaiser zu veranlassen, daß die beschlagnahmten Gegenstände aus den Zimmern entfernt werden und Perckmann die noch nicht beglichene halbjährigen Miete in Höhe von 135 Gulden bezahlt. Perckmann verspricht, Weigandt sofort nach Aufhebung der Versiegelung seiner Habe (s. Antiqua 37/3a, 37/3b) ausreichend Sicherheit dafür zu leisten, daß seine Forderungen innerhalb von acht Tagen vollständig beglichen werden. Weigandt bietet ein Gewölbe zur sicheren Verwahrung der beschlagnahmten Habe an und wiederholt seine vorherigen Bitten.
Entscheidungen:Weigandt soll sich äußern, ob er die versiegelte Habe an einer anderen Stelle in seinem Haus aufbewahren will oder wohin sie sonst gebracht werden soll. Danach wird weiter entschieden. Perckmann die Eingabe Weigandts zur Kenntnisnahme zuzustellen, 1692 05 06, (Vermerk) fol. 2v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 6r. Die Eingaben Perckmanns und Weigandts zuzustellen. Weigandt soll die Schriftstücke, an denen ihm und anderen so viel gelegen ist, genauer bezeichnen. Danach wird weiter entschieden. Den erbetenen Vorbehalt bei der Beschlagnahme durch Franz Wilderich von Menßhengen vorzunehmen zu lassen. Huppeln, Göritz und Weigandt oder deren Bevollmächtigte sowie den dänischen und holsteinischen Hofrat dazu zu laden. Perckmann soll das von ihm erbetene Kleidungsstück (s. Antiqua 37/3b) ausgehändigt werden, aber alles andere in das von Weigandt bezeichnete Gewölbe gebracht und wieder versiegelt werden, 1692 05 08, (Vermerk) fol. 6v.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 37/3a-b, 37/3g.
Umfang:Fol. 1-6
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1722
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211900
 

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