AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3i Simon contra Perckmann; Bitte um kaiserliche Verfügung nach Beschlagnahme, 1692 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3i
Titel:Simon contra Perckmann; Bitte um kaiserliche Verfügung nach Beschlagnahme
Entstehungszeitraum:1692

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Simon, Johann Heinrich, Abgesandter von Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg
Beklagter/Antragsgegner:Perckmann (Bergmann), Johann Paul, Agent Dänemarks und Schleswig-Holsteins
RHR-Agenten:Simon: Koch, Jobst Heinrich
Gegenstand - Beschreibung:Johann Heinrich Simon unterrichtet den Kaiser, Heinrich Stampeel und Johann Braun, beide Händler und Bürger der Stadt Hamburg, hätten Johann Paul Perckmann Dokumente mitgegeben, die ihre Schuldforderung an den General Graf Zecchi beträfen, damit Perckmann in ihrem Auftrag die Schulden eintreibe. Die Schriftstücke befänden sich unter Perckmanns beschlagnahmter Habe (s. Antiqua 37/3a-b). Stampeel und Braun hätten Simon den Auftrag erteilt, von Perckmann die Herausgabe der Dokumente zu verlangen, wozu dieser sich auch bereit erklärt habe. Da die gegenwärtige Situation die Rückzahlung seitens des Schuldners begünstige, bittet Simon den Kaiser, ihm die Schriftstücke Stampeels und Brauns aushändigen zu lassen. Nachdem eine entsprechende kaiserliche Verfügung ergangen ist, wendet sich Simon mit der Beschwerde an den Kaiser, Perckmann habe die Dokumente trotz wiederholter Bitten bisher nicht ausgehändigt. Deshalb beantragt er einen Kaiserlicher Befehl gegen Perckmann, entweder die Schriftstücke innerhalb einer Frist von drei Tagen herauszugeben oder für den Schaden aufzukommen, sollten die Gläubiger wegen der fehlenden Unterlagen ihre Forderungen gegenüber dem Schuldner nicht geltend machen können.
Entscheidungen:Simon sind die betreffenden Dokumente auszuhändigen. Zu diesem Zweck soll der Reichshofratssekretär Franz Wilderich von Menßhengen im Beisein Perckmanns oder dessen Bevollmächtigtem die Versiegelung öffnen und nachher wieder vornehmen, 1692 07 08, (Vermerk) fol. 3v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 5r.
Umfang:Fol. 1-5
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1722
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211903
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl