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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3q Stubenvoll contra Perckmann; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Lohnangelegenheit, 1693 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37 Hagen, Huppeln, Perckmann, Glan, Weigandt, Simon, Osterau, Böller, Lessenich, Stubenvoll, Preßburg, 1575-1709 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3q |
Titel: | Stubenvoll contra Perckmann; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Lohnangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1693 |
Darin: | Aufstellung der noch offenen Forderungen Stubenvolls gegen Perckmann, 1692 - 1693, fol. 2v. Aufstellung der noch offenen Forderungen Engerers gegen Perckmann, 1692 - 1693, fol. 3r. Aufstellung der noch offenen Forderungen des Kutschers Hans Grumme für seine Perckmann geleisteten Dienste, 1691 - 1693, fol. 10r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Stubenvoll, Johann Friedrich; Engerer, Johann Samuel |
Beklagter/Antragsgegner: | Perckmann (Bergmann), Johann Paul, Agent Dänemarks und Schleswig-Holsteins |
Gegenstand - Beschreibung: | Johann Friedrich Stubenvoll und Johann Samuel Engerer führen aus, Stubenvoll habe Johann Paul Perckmann 23 Monate und Engerer ihm 14 Monate gedient. Wegen der Schuldensache Perckmanns mit Johann Friedrich Leopold von Huppeln und Christian Göritz sei Stubenvoll in dieser Zeit sogar in Arrest genommen worden. Trotz wiederholten Bittens habe Perckmann Stubenvoll und Engerer aber ihren Arbeitslohn und die versprochene Ausrüstung ("Montierung") bisher vorenthalten. Da es sich bei ihren Ansprüchen um eine privilegierte Schuldforderung handele, bitten sie den Kaiser um einen Zahlungsbefehl an Perckmann. Nachdem bekannt geworden ist, daß Perckmann anstelle von Geld Blei verpfändet hat (s. Antiqua 37/3o), informieren Stubenvoll und Engerer den Kaiser, daß sie aus Angst, letztlich leer auszugehen, Perckmanns Kutscher überredet hätten, ihnen Perckmanns minderwertige Kutsche und alte Pferde zu überlassen. Die Pferde hätten sie inzwischen an einen Juden verkauft. Sie befürchten jedoch, daß der Erlös aus diesem Verkauf zusammen mit dem Geld, das sie für die Kutsche erhalten könnten, nicht ausreichen werde, um ihre ausstehenden Forderungen vollständig zu begleichen. Ihr Vorgehen rechtfertigen sie mit dem Hinweis, daß sie wegen des ihnen nicht ausbezahlten Lohns selbst hätten Schulden machen müssen, die sie begleichen wollten, um ihren ehrlichen Namen keinen Schaden zuzufügen. Ihre Kleidung sei inzwischen so abgerissen, daß sie keine neuen Herren und damit keine neue Erwerbsquelle finden könnten. Engerer sei es jedoch gelungen, als Furier in die Truppen des Königs Viktor Amadeus II. von Savoyen aufgenommen zu werden. Er müsse sich jedoch zum Werbeplatz begeben und sei auch deswegen auf die umgehende Begleichung seiner Schuldforderungen angewiesen. Aus diesen Gründen bitten Stubenvoll und Engerer den Kaiser, nicht ungnädig auf ihr eigenmächtiges Vorgehen zu reagieren. |
Entscheidungen: | Perckmann die Eingabe Stubenvolls und Engerers zuzustellen, um innerhalb einer Frist von acht Tagen entweder zu berichten, daß er sie klaglos gestellt hat, oder relevante Einwände vorzubringen, 1693 10 12, (Vermerk) fol. 4v, (Extrakte aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 8r, fol. 9r. Perckmann die Eingabe Stubenvolls und Engerers mit einer Frist von acht Tagen zuzustellen, um bei Strafe des Ausschlusses dem vorherigen Beschluß Folge zu leisten, 1693 11 23, (Vermerk) fol. 10v. |
Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 37/3o. |
Umfang: | Fol. 1-10v |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1723 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211911 |
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