Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 39-2a |
Titel: | Haller contra Landau; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Lehensangelegenheit (Zehntleistung) |
Entstehungszeitraum: | 1566 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Haller, Wolf, kaiserlicher Rat und Sekretär; Lang, Georg, kaiserlicher Diener |
Beklagter/Antragsgegner: | Landau, Liebfrauenstift, Dechant und Kapitel |
Gegenstand - Beschreibung: | Wolf Haller und Georg Lang führen aus, ihnen sei vom Kaiser das nach dem Tod des Freiherr Philipp Florentz von Venningen heimgefallene Reichslehen (Burglehen) verliehen worden, bestehend aus zwei Drittel des Fruchtzehnts und einem Drittel des Weinzehnts von St. Justina bei Landau. Der Kaiser habe dem Rat der Stadt Landau den Kommissionsauftrag erteilt, Haller und Lang in das Lehen einzuweisen, was auch geschehen sei. Dechant und Kapitel des Liebfrauenstifts in Landau, denen die übrigen Anteile an Frucht- und Weinzehnt zustünden, hätten jedoch unter dem Vorwand Einspruch gegen die Einweisung erhoben, dieses Lehen würde nicht vom Kaiser vergeben. Haller und Lang lassen diesen Einwand auf sich beruhen und bitten den Kaiser stattdessen um einen Befehl an Dechant und Kapitel in Landau, sie nicht an der Einnahme ihres Zehntanteils zu hindern und eine Aufstellung über die durchschnittliche Höhe der jährlichen Zehnteinnahmen vorzulegen. Weiter ersuchen sie um einen Befehl an Bürgermeister und Rat der Stadt Landau, ihre Bürger und Einwohner aufzufordern, für alle Güter, die in St. Justina marktzehntbar sind, den Zehnt zu leisten. |
Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 39/2b. |
Umfang: | Fol. 1-2 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1596 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211958 |
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