Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 39-4 |
Titel: | Haller contra Fugger; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen Verletzung eines Gerichtsstandsprivilegs |
Entstehungszeitraum: | 1567 |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Haller von Hallerstein, Christoph |
Beklagter/Antragsgegner: | Fugger, Anton; Fugger, Söhne des Bruders von Anton; Langenmantel, David; Egen, Hans |
Gegenstand - Beschreibung: | Christoph Haller von Hallerstein berichtet dem Kaiser, Anton Fugger und die Söhne dessen Bruders sowie David Langenmantel und Hans Egen hätten wegen verschiedener Schuldforderungen gegen ihn bei Stadtpfleger, Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg seine Inhaftierung und die Beschlagnahme seiner Güter erwirkt, ohne ihn vorher wegen der Schulden angesprochen zu haben und ohne daß eine gerichtliche Entscheidung vorausgegangen sei. Dieses Vorgehen verstoße gegen ein kaiserliches Privileg, das ihm und seinem Bruder verliehen worden sei und sie, ihre Familien und Haushalte ausschließlich der Gerichtsbarkeit des Kaisers oder des Reichskammergericht unterstelle. Auch hätten Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg mit ihrem Verhalten gegen den kaiserlichen Auftrag verstoßen, der ihnen zusammen mit weiteren bedeutenden Reichsständen auferlege, den Schutz dieses Privilegs zu gewährleisten. Erst nachdem er sein Privileg vorgewiesen habe, sei die Inhaftierung aufgehoben worden. Er habe jedoch einen Eid leisten müssen, sich nicht aus der Stadt zu entfernen. Zunächst bittet Haller den Kaiser, ihm von diesem Eid und der damit verbundenen Festsetzung zu entbinden. Später ersucht er den Kaiser um ein Mandat sine clausula gegen die Fugger, Langmantel und Egen sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg, das die Aufhebung seiner Festsetzung und der Beschlagnahme befiehlt. Außerdem bittet er um Einsetzung einer Kommission zu Güte und Recht. Als mögliche Kommissare schlägt Haller Kardinal Otto von Augsburg, Herzog Albert V. von Bayern, Herzog Christoph von Württemberg, Graf Karl I. von Hohenzollern und Graf Friedrich VIII. von Öttingen-Wallerstein vor, von denen zwei ausgewählt werden sollten. Geeignet erscheinen ihm auch die kaiserlichen Kommissare, die im Streitfall Johann Jakob Fugger gegen Marx und Hans Fugger ernannt worden seien. |
Entscheidungen: | Einen Kommissionsauftrag zur Güte an den Kardinal von Augsburg, den kaiserlichen Rat Ilsung und Vogt (?) auszufertigen, undat., (Vermerk) fol. 9r. |
Umfang: | Fol. 1-9 |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1597 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211961 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|