AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 39-15 Haller contra Niedheimer; Bitte um kaiserliches Mandat in Schuldenangelegenheit, 1656 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 39-15
Titel:Haller contra Niedheimer; Bitte um kaiserliches Mandat in Schuldenangelegenheit
Entstehungszeitraum:1656
Darin:Bestätigung Kaiser Rudolfs II. über den Verkauf der Eschenauer Reichslehen, 1594 08 16, (begl. Kop.) fol. 5r-9v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Haller von Raittenbuech, Johann Christoph
Beklagter/Antragsgegner:Niedheimer von Wassenburg, Johann Philipp; Niedheimer von Wassenburg, Johann Niklas; Niedheimer von Wassenburg, Johann Jakob
RHR-Agenten:Haller: Schrimpf, Jonas
Gegenstand - Beschreibung:Johann Christoph Haller von Raittenbuech berichtet dem Kaiser, sein Großvater Wolfgang Haller und die Brüder Philipp, Hans Georg und Hans Knod hätten Johann Jakob Niedheimer mit kaiserlicher Zustimmung einige Eschenauer Reichslehen verkauft, die in der Nähe der Stadt Hagenau lägen. Es sei vereinbart worden, daß Niedheimer Wolfgang Haller 1595 und 1596 jeweils 212 Gulden und 30 Kreuzer an Zinsen entrichten und von 1597 an den Kaufschilling in Höhe von 4.250 Gulden in jährlichen Raten von 1.000 Gulden bezahlen solle. Von Niedheimer Seite seien zwar bis 1632 die Zinsen vertragsgemäß entrichtet worden, danach die Zahlungen aber ins Stocken geraten. Ratenzahlungen zur Begleichung des Kaufschillings seien überhaupt nicht geleistet worden. Haller hat sich an Johann Philipp, Johann Niklas und Johann Jakob Niedheimer als die gegenwärtigen Inhaber der Lehen gewendet und zumindest um Bezahlung der Zinsen gebeten, jedoch nur 50 Gulden erhalten. Deshalb bittet er den Kaiser um ein Mandat sine clausula, das den Niedheimern befiehlt, die Zinsen der letzten zwei Jahre innerhalb einer kurzen Frist zu entrichten und die zukünftigen fristgerecht zu bezahlen. Sie sollen einen Vorschlag machen, wie sie die rückständigen Zinsen der vergangenen 21 Jahre begleichen wollen, sich darüber mit Haller einigen und dem Kaiser hierüber innerhalb einer bestimmten Frist Bericht erstatten, um zu vermeiden, daß Haller in die Güter eingewiesen wird.
Entscheidungen:Das erbetene Mandat wird abgeschlagen. Aber ein Fürbittschreiben in der üblichen Form an den Rat der Stadt Hagenau ausgehen zu lassen, 1656 12 14, (Vermerk) fol. 3v.
Umfang:Fol. 1-9
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1686
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211973
 

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