AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 39-16 Hutten contra Hanau-Münzenberg; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen Verletzung obrigkeitlicher Rechte, 1630 (ca.) (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 39-16
Titel:Hutten contra Hanau-Münzenberg; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen Verletzung obrigkeitlicher Rechte
Entstehungszeitraum:ca. 1630
Darin:Mandat Kaiser Matthias', 1612 11 18, fol. 14r-20v. Mandat Kaiser Rudolphs II., 1609 01 05, fol. 23r-27v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hutten, Johann Gottfried von, für sich und seine minderjährigen Brüder: Hutten, Sebastian von; Hutten Christoph von; Hutten, Philipp Daniel von
Beklagter/Antragsgegner:Hanau-Münzenberg, Graf Albrecht von
Gegenstand - Beschreibung:Johann Gottfried von Hutten beschuldigt Graf Albrecht von Hanau-Münzenberg, Eingriffe in obrigkeitliche Rechte zu verüben, die ihm und seinen Brüdern als reichsunmittelbaren freien fränkischen Adligen in ihren Herrschaften zustünden. Er habe sich landfriedbrüchiger Einfälle schuldig gemacht, sich die Gerichtsbarkeit über Hutten und seine Brüder sowie ihre Untertanen angemaßt, Beschlagnahmen vorgenommen und in den Kirchen, die bisher der Augsburger Konfession angehört hätten, den Calvinismus eingeführt. Ziel des Grafen sei es, Hutten und seine Brüder zu mediatisieren. Deshalb bitten sie den Kaiser um einen besonderen Schutz- und Schirmbrief sowie ein Inhibitionsschreiben, das Graf Albrecht befiehlt, alle widerrechtlichen Beschlagnahmen, Pfändungen, Abnahmen, Besetzungen und Invasionen rückgängig zu machen, im geistlichen wie im weltlichen Bereich alles wieder in den vorherigen Zustand zurückzuversetzen und in Zukunft weitere Eingriffe zu unterlassen. Falls er etwas gegen die Brüder Hutten vorzubringen habe, solle er auf den Rechtsweg verwiesen werden. Bei Zuwiderhandlung solle dem Grafen mit einer nennenswerten Geldstrafe und den in Land- und Religionsfriede vorgesehenen Strafen gedroht werden.
Umfang:Fol. 1-29
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1660
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211974
 

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