AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 4-6 Absberg contra Absberg; Auseinandersetzung wegen Vormundschaftsverwaltung, auch wegen Landfriedensbruchs, 1604-1607 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 4-6
Titel:Absberg contra Absberg; Auseinandersetzung wegen Vormundschaftsverwaltung, auch wegen Landfriedensbruchs
Entstehungszeitraum:1604 - 1607
Darin:Bestellung des Beklagten und Philipp Jakobs von Eyb zu Vormündern des Klägers und Hans Heinrichs von Absberg durch Kaiser Rudolf II., 1592 10 16 (beglaubigte Abschrift), fol. 336r-337v; Notariatsinstrument (Zeugenaussagen zum Tod Sonderreuters), 1604 09 14/24 (Original), fol. 362r-377v; Protokoll der Kommissionsverhandlungen, 1605 07 26 bis 1606 02 18, fol. 241r-264v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Absberg, Hans Ernst von, vice versa
RHR-Agenten:Absberg, Hans Konrad von, vice versa
Gegenstand - Beschreibung:Kläger wirft Beklagtem, seinem Vormund, vor, sein Amt als Vormund zu eigenem Nutzen mißbraucht und Kläger ihm zustehende Einkünfte vorenthalten zu haben. Außerdem habe Beklagter einen Bediensteten des Klägers gewaltsam verhaften lassen und damit gegen den Landfrieden verstoßen. Bei dem Versuch, die Freilassung des Dieners zu erwirken, habe Kläger im Zorn den absbergischen Vogt David Sonderreuter erschossen. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagten mit dem Befehl, den Gefangenen freizulassen, außerdem um einen kaiserlichen Geleitbrief für sich und seine Bediensteten. Darüber hinaus beantragt er die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, vor der er seine Unschuld beweisen könne. Außerdem solle die Kommission eine Abrechnung über die Zeit der Vormundschaftsverwaltung durchführen. Gegen einen Kommissionsbescheid (Zurückweisung von Einreden) appelliert Kläger an den Kaiser. Beklagter reicht wegen der bewaffneten Übergriffe des Klägers seinerseits Klage wegen Landfriedensbruchs gegen Kläger ein und bittet um kaiserliche Patente zur Verhaftung des Klägers. Beklagter beruft sich auf die Peinliche Halsgerichtsordnung. Zudem beantragt er, ihn aus der Vormundschaft zu entlassen und eine kaiserliche Kommission mit der Durchführung der Abrechnung über die Zeit der Vormundschaftsverwaltung zu beauftragen. Beklagter verweigert die Einlassung vor der von Kläger erwirkten kaiserlichen Kommission unter der Leitung Maximilians Erzherzog von Österreich, da er in zahlreiche Auseinandersetzungen mit dem Deutschen Orden verstrickt sei. Nach Einwänden gegen das Vorgehen der von ihm beantragten Kommission bittet Beklagter, die Kommissionsakten anzufordern und ein Urteil zu sprechen.
Entscheidungen:Verschlossener kaiserlicher Kommissionsauftrag an Maximilian Erzherzog von Österreich als Hochmeister des Deutschen Ordens (Untersuchung), 1604 09 11, fol. 399r-400v; Verschlossener kaiserlicher Kommissionsauftrag an Bischof von Eichstätt (Untersuchung, Rechnungslegung über die Zeit der Vormundschaftsverwaltung), 1605 05 09, nach abgewiesener Appellation des Klägers an Kaiser wiederholt, 1606 04 27, fol. 285r-286v, 228r-229v.
Umfang:Fol. 216-401; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1637
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283149
 

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