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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 4-7 Albrecht contra Nürnberg; Auseinandersetzung wegen Münzvergehens, 1603-1608 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 4-7 |
Titel: | Albrecht contra Nürnberg; Auseinandersetzung wegen Münzvergehens |
Entstehungszeitraum: | 1603 - 1608 |
Darin: | Aussagen des kurfürstlich-kölnischen und kurfürstlich-pfälzischen Münzmeisters Gillis von Siberg, 1595 06 14, des Hamburger Münzmeisters Claus Isebein, 1595 06 20, des Wismarer Münzmeisters Jürgen Martens, 1595 06 25, des Lübecker Münzmeisters Claus Rotthusen, 1595 06 28, des kurfürstlich-trierischen Münzmeisters Johann Forser, 1595 07 19 sowie des herzoglich-jülichischen Münzmeisters Jakob von Sintzig, 1601 03 03 zu Münzwesen und ihren Verbindungen zu Kläger (Originale), fol. 489r-497v; Urteil des Reichskammergerichts in Causa Kläger contra Beklagten (Kassation kaiserlicher Mandate gegen Beklagte, Verurteilung des Klägers zu Strafzahlung), 1598 03 30, fol. 410r-411v; Notariatsinstrument (Kautionsleistung der Ehefrau [Ursula] und der Kinder des Klägers), 1595 06 09 (beglaubigte Abschrift), fol. 469r-474v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Albrecht, Bartholomäus, Münzhändler, Bürger der Stadt Nürnberg |
RHR-Agenten: | Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger führt aus, von Beklagten des Verstoßes gegen die Münzordnung beschuldigt und inhaftiert worden zu sein. Darüber hinaus hätten Beklagte in der Werkstatt des Klägers aufbewahrtes, noch nicht vermünztes Gold beschlagnahmt und eine Strafzahlung in Höhe von 500 Gulden verlangt. Das Reichskammergericht habe in einem Urteil die von Kläger erwirkten kaiserlichen Mandate gegen Beklagte kassiert und ihn zur Bezahlung der Gerichtskosten verurteilt. Kläger beantragt einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, den Rechtszustand vor seiner Verhaftung wiederherzustellen, später außerdem eine kaiserliche Verfügung zur Rückgabe der erpreßten Strafzahlung sowie zum Ersatz des durch die Übergriffe der Beklagten entstandenen Schadens. Außerdem bittet Kläger um ein kaiserliches Fürbittschreiben an das Reichskammergericht, auf die Vollstreckung des Urteils zu verzichten. Kläger schlägt darüber hinaus vor, die von ihm ausgearbeiteten Maßnahmen zur Verbesserung des Münzwesens Sachverständigen vorzulegen. Beklagte berufen sich darauf, rechtmäßig gegen Kläger vorgegangen zu sein. Zudem sei das Verfahren durch das Urteil des Reichskammergerichts abgeschlossen. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Schreiben um Bericht an Erzbischof von Salzburg, Bischof von Bamberg, [Maximilian I.] Herzog von Bayern und [Friedrich I.] Herzog von Württemberg wegen der Vorschläge des Klägers hinsichtlich des Münzwesens, 1605 02 18, fol. 510r-517v, zusätzlich an Reichsstädte Augsburg, Nürnberg und Ulm, 1605 02 18, fol. 498r-509v (Konzept), 543r-544v, sowie an Bischof von Eichstätt, 1605 09 17, fol. 536r-537v; an Erzbischof von Salzburg, [Maximilian I.] Herzog von Bayern und Stadt Ulm, wiederholt 1605 10 10, fol. 539r-540v; Kaiserliches Fürbittschreiben an Beklagte zugunsten des Klägers, 1606 10 05, fol. 562r-563v. |
Umfang: | Fol. 402-564; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1638 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283150 |
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