AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 39-3 Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von contra Köln Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Gebots- und Verbotsrechts insbesondere gegen Grefen und Schöffen des Hohen Gerichts in Köln; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1597-1602 (Ak

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 39-3
Titel:Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von contra Köln Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Gebots- und Verbotsrechts insbesondere gegen Grefen und Schöffen des Hohen Gerichts in Köln; Antrag auf kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1597 - 1602
Darin:Bürgereid der Stadt Köln, s.d., fol. 585r-586v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von
Beklagter/Antragsgegner:Köln Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatte vorgebracht, Beklagte hätten den kurfürstlich-kölnischen Amtsträgern in der Stadt Befehle erteilt, sie zum Ungehorsam gegenüber Kläger verleitet und insbesondere Grefen und Schöffen des Hohen Gerichts in Köln zur Rücknahme von Urteilen aufgefordert. Damit hätten Beklagte die obrigkeitliche Gewalt des Klägers verletzt. Kläger hatte um ein kaiserliches Mandat gebeten. Beklagte wiederholen forideklinatorische Einreden, die sie bereits in der Auseinandersetzung mit Kläger wegen der Suspendierung von drei Schöffen des Hohen Gerichts und wegen der Steuererhebung auf dem Gebiet der Stadt Köln vorgebracht hatten (Austräge, Prävention des Reichskammergerichts). Darüber hinaus widersprechen sie der Behauptung des Klägers, das Hohe Gericht sei ein kurfürstliches Gericht; vielmehr handle es sich um ein Reichsgericht. Da Grefen und Schöffen des Gerichts Kölner Bürger seien, seien Beklagte berechtigt, Gebote und Verbote auszusprechen. Kläger wiederholt seine Argumente gegen die forideklinatorischen Einreden der Beklagten (Unwirksamkeit der Austräge, Unzuständigkeit von Austrägen in Mandatssachen, keine Überschneidung mit am Reichskammergericht rechtshängigen Verfahren). Er bittet, Beklagte zu der im Mandat für den Fall des Zuwiderhandelns vorgesehenen Strafzahlung zu verurteilen und ein verschärftes Mandat auszuf
ertigen.
Entscheidungen:Zustellung der Stellungnahme des Klägers an Beklagte 1602 04 13 (Vermerk), fol. 605v
Umfang:fol. 547-607; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1632
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286900
 

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