|
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 54-17 Frauentraut, Veronika contra Neuner, Georg; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme;, 1593-1594 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 54 Fugger, Frisch, Fridl, Feling, Fleischmann, Fürer, Faber, Feigel, Fieppach, Fettes, Freymon, Freienseen, Straupp, Frauentraut, Fuchs, Fulda, Wild- und Rheingraf, Freiberg, Forster, Falkner, Fruyo, Fürleger, Freintz, Fladder, Flodrow, Quadt, 1576-1622 (Karton (F
|
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 54-17 |
Titel: | Frauentraut, Veronika contra Neuner, Georg; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme; |
Entstehungszeitraum: | 1593 - 1594 |
Darin: | Berichte von Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg 1593 01 25 und 1594 04 12, fol. 199r-202v, 206r-209v |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Frauentraut, Veronika, Witwe von Frauentraut, Hans, aus Schwabach |
Beklagter/Antragsgegner: | Neuner, Georg, Bürger der Stadt Nürnberg, Kinder, Vormünder in Nürnberg |
Gegenstand - Beschreibung: | Antragstellerin bzw. Klägerin hatte ausgeführt, Antragsgegner bzw. Beklagte hätten die Beschlagnahme einer ihr zustehenden Summe in Höhe von 600 Gulden in der Stadt Nürnberg veranlaßt. Bürgermeister und Rat der Stadt berichten, das Geld beschlagnahmt zu haben, da Antragstellerin bzw. Klägerin durch ihr illegitimes Verhältnis mit Georg Neuner aus Wolkersdorf, dem Ehemann ihrer Schwester Susanna, dessen Flucht verursacht habe. Danach habe Georg Friedrich Markgraf von Brandenburg[-Ansbach], der die Hochgerichtsbarkeit über Wolkersdorf beanspruche, das Vermögen Georg Neuners eingezogen. Nach dem Tod von Susanna Neuner seien deren Kinder, obwohl Kinder eines Nürnberger Bürgers, nach Schwabach gebracht worden, wo man Vormünder für sie bestellt habe. Bürgermeister und Rat hätten deswegen Klage vor dem Reichskammergericht erhoben. Da Antragstellerin bzw. Klägerin durch ihr Verhalten letztlich die Kinder Georg Neuners geschädigt habe, sei dem Antrag der Antragsgegner bzw. Beklagte auf Beschlagnahme des Gelds stattgegeben worden. Zudem sei Antragstellerin bzw. Klägerin noch immer Bürgerin der Stadt Nürnberg, so daß sie sich wegen ihres Vergehens vor dem zuständigen Gericht hätte verantworten müssen. Diesem Verfahren habe sie sich durch Flucht entzogen. Angesichts dieser Situation könne die Beschlagnahme nicht aufgehoben w |
| erden. Antragstellerin bzw. Klägerin bestreitet, Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg unterworfen zu sein. Ihr Bürgerrecht sei nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Heirat nach Schwabach erloschen. Zudem sei sie von Georg Friedrich Markgraf von Brandenburg[-Ansbach] als zuständiger Obrigkeit wegen ihres Vergehens mit dem Einzug ihres gesamten Vermögens gestraft worden. Für die Auseinandersetzung zwischen dem Markgrafen und der Stadt wegen der Vormundschaft über die Kinder Georg Neuners könne sie nicht haftbar gemacht werden. Antragstellerin bzw. Klägerin bittet um ein weiteres kaiserliches Fürbittschreiben, im Fall der Wirkungslosigkeit um einen Befehl an die Stadt Nürnberg, die Beschlagnahme aufzuheben und die ihr zustehende Geldsumme nach Abzug von Abzugsgeld an sie auszuzahlen. |
Entscheidungen: | Zustellung des Berichts von Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg an Antragstellerin bzw. Klägerin und Abweisung der Antragstellerin bzw. Klägerin 1593 02 26 (Vermerk), fol. 202v |
Umfang: | fol. 199-209; Akten unvollständig |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1624 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289181 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|
|