|
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 60-8 Freiberg, Anna von contra Freiberg, Konrad Sigmund von; Auseinandersetzung wegen Schenkungen;, 1609-1614 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 60-8 |
Titel: | Freiberg, Anna von contra Freiberg, Konrad Sigmund von; Auseinandersetzung wegen Schenkungen; |
Entstehungszeitraum: | 1609 - 1614 |
Darin: | Testament Hans Konrads Humpiß von Waltrams 1607 04 09, Ergänzungsbestimmung 1608 01 05, fol. 338r-365v, 366r-368v; Registrierung einer Schenkung Hans Konrads Humpiß von Waltrams an seine Enkel durch kaiserliches Hofgericht Rottweil 1607 [05 31], fol. 370r-377v; Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen 1608 10 03 (beglaubigte Abschrift), fol. 396r-461v; Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg (laut späterem Vermerk erstellt an Universität Tübingen) 1608 10 17 (beglaubigte Abschrift), fol. 462r-536v; Notariatsinstrument (weitere Schenkung Hans Konrads Humpiß von Waltrams) 1608 02 09/19, fol. 378r-395v; Notariatsinstrument (Protest der Klägerin (1) gegen Vollstreckung des Testaments ihres Vaters) 1608 09 18 (beglaubigte Abschriften), fol. 547r-561v, 562r-575v |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Freiberg, Anna von, geb. Humpiß von Walrams, für sie Freiberg, Johann Pleickart von, ihr Ehemann (1); später Freiberg, Ludwig von, Sohn der Klägerin (1), für ihn seine Vormünder (Helfenstein, Froben Graf von; Freiberg, Georg Ludwig von; Freiberg, Rosanna von) (2) |
Beklagter/Antragsgegner: | Freiberg, Konrad Sigmund von; Freiberg, Kaspar von; Freiberg, Hans Friedrich von, Söhne der Klägerin (1) aus ihrer Ehe mit Friedrich von Freiberg, für sie ihre Vormünder (Schad [von Mittelbiberach], Hans Karl; Neuhausen, Markus Kaspar von; Humpiß von Walrams, |
Gegenstand - Beschreibung: | Der Ehemann der Klägerin (1) hatte sich auf das Testament Hans Konrads Humpiß von Waltrams, des Vaters seiner Ehefrau, bezogen. Darin sei Klägerin (1) der Pflichtteil (ein Drittel des Vermögens) vermacht worden, während die übrigen zwei Drittel des Vermögens an Beklagte, die Söhne der Klägerin (1) aus erster Ehe, vererbt worden seien. Darüber hinaus habe Hans Konrad kurz vor seinem Tod den Großteil seines Vermögens an Beklagte verschenkt. Nach seinem Tod hätten die Testamentsvollstrecker Maximilian Erzherzog von Österreich und die Stadt Rottweil alle geschenkten bzw. vererbten Güter an Beklagten übergeben, so daß Klägerin (1) de facto ohne Erbe geblieben sei. Der Ehemann der Klägerin (1) argumentiert, die Schenkungen seien rechtswidrig, da sie lediglich darauf abgezielt hätten, den Pflichtteil der Klägerin (1) zu schmälern und Klägerin (1) de facto zu enterben. Dieses Verhalten sei umso weniger gerechtfertigt, als Hans Konrad der zweiten Ehe der Klägerin (1) ausdrücklich zugestimmt habe. Darüber hinaus sei der Sohn aus der zweiten Ehe der Klägerin (1) bei der Aufteilung des Erbes übergangen worden. Der Ehemann der Klägerin (1) beantragt, eine kaiserliche Kommission mit der Vermittlung eines Vergleichs oder der Entscheidung der Auseinandersetzung in einem Kompromißverfahren zu beauftragen. Der Erzherzog von Öster |
| reich als Testamentsvollstrecker sei nicht für ein solches Verfahren zuständig. Der Ehemann der Klägerin (1) wendet sich auch an die Kreisstände des Schwäbischen Reichskreises. Nach dem Tod des Ehemanns der Klägerin (1) nehmen die Vormünder von Kläger (2) das Verfahren wieder auf. Die Vormünder der Beklagten führen aus, die Schenkungen seien beim kaiserlichen Hofgericht Rottweil registriert worden und damit rechtsgültig. Berechtigte Forderungen der Klägerin (1) gemäß dem Testament Hans Konrads Humpiß von Waltrams seien sie zu befriedigen bereit. Die Vormünder bitten, Klägerin (1) an die Testamentsvollstrecker zu weisen. Maximilian Erzherzog von Österreich informiert den Kaiser, daß er bereits eine Kommission eingesetzt habe. |
Bemerkungen: | Weitere Akten K. 62 |
Umfang: | fol. 324-582; Akten unvollständig |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1644 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289275 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|
|