AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 68-4 Gemmingen, Pleikart von contra Pfalz, Friedrich [IV.] Kurfürst von; Auseinandersetzung wegen Jurisdiktion;, 1594 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 68-4
Titel:Gemmingen, Pleikart von contra Pfalz, Friedrich [IV.] Kurfürst von; Auseinandersetzung wegen Jurisdiktion;
Entstehungszeitraum:1594

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Gemmingen, Pleikart von
Beklagter/Antragsgegner:Pfalz, Friedrich [IV.] Kurfürst von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichtet, seine Amtleute hätten auf Bitten der zuständigen Obrigkeiten der kurfürstlich-pfälzischen Orte Eppingen und Mühlbach einen Dieb verhaftet, der eine Kuh gestohlen und sich anschließend in das Territorium des Klägers geflüchtet habe. Die kurfürstlich-pfälzischen Amtleute in Bretten hätten die Auslieferung des Gefangenen verlangt und behauptet, der Ort Fürfeld, in dem der Dieb festgenommen worden sei, sei kurfürstlich-pfälzisches Lehen. Die Amtleute des Klägers hätten die Auslieferung von einer Erklärung des Administrators des Kurfürstentums Pfalz [Johann Kasimir von Pfalz-Simmern] abhängig gemacht, wonach die Übergabe des Inhaftierten den Rechten des Klägers unschädlich sei. Daraufhin seien die kurfürstlich-pfälzischen Amtleute in das Territorium des Klägers eingedrungen, hätten den Beschuldigten gewaltsam aus dem Gefängnis befreit und ihn in das Kurfürstentum gebracht. Kläger beruft sich darauf, das Dorf Fürfeld sei kein kurfürstlich-pfälzisches, sondern bischöflich-wormsisches Lehen. Darüber hinaus sei Kläger ebenso wie seine Vorgänger von Kaiser und Reich mit der Hochgerichtsbarkeit über Fürfeld belehnt worden und damit zur Inhaftierung und Aburteilung von Rechtsbrechern berechtigt. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagten 1594 09 09 (Vermerk), fol. 550v
Umfang:fol. 550-555
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1624
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4290765
 

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