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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 78-16 Haberkorn [von Zellingen], Eberhard Oswald contra Scharnstetten, Karl von; Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes;, 1599 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 78 Seng, Hanau, Hohenzoller, Haym, Heintz, Hofmann, Harder, Hager, Bronckhorst, Helfenstein, Zimmern, Halcka, Haberkorn, Hornstein, Has, Herzog, Hesse, Hildesheim, Haller, 1594-1610 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 78-16 |
Titel: | Haberkorn [von Zellingen], Eberhard Oswald contra Scharnstetten, Karl von; Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes; |
Entstehungszeitraum: | 1599 |
Darin: | Schadloserklärung Ludwigs von Scharnstetten für Kläger 1590 07 19, fol. 311r-312v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Haberkorn [von Zellingen], Eberhard Oswald |
Beklagter/Antragsgegner: | Scharnstetten, Karl von, markgräflich-badischer Hauptmann, Amtmann in Stollhofen, wohnhaft in Durlach |
RHR-Agenten: | Kläger bringt vor, für den Bruder des Beklagten Ludwig von Scharnstetten vor dem bischöflich-würzburgischen Hof- und Kanzleigericht eine Bürgschaft übernommen zu haben. Kläger habe sich verpflichtet, etwaige Zahlungsverpflichtungen Ludwigs von Scharnstetten nach dessen Verfahren gegen den ehemaligen Pfarrer von Stadtschwarzach wegen einer Körperverletzung zu übernehmen. Ludwig von Scharnstetten sei zu einer Strafzahlung in Höhe von 870 Gulden verurteilt worden, die Kläger habe leisten müssen, da Scharnstetten zu diesem Zeitpunkt bereits in Frankreich und nicht mehr am Leben gewesen sei. Anschließend habe Kläger das Geld von Beklagtem, dem Erben Ludwigs von Scharnstetten, zurückgefordert. Beklagter habe die 870 Gulden bezahlt. Weitere Schadensersatzforderungen des Klägers habe er aber nicht anerkennen wollen. Kläger behauptet, durch die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft Schaden in Höhe von mehreren Tausend Gulden erlitten zu haben. Eine Erklärung Ludwigs von Scharnstetten zur Bürgschaft ermächtige ihn ausdrücklich, die Erstattung etwaiger Schäden von Scharnstetten oder seinen Erben zu verlangen. Kläger bittet, eine kaiserliche Kommission mit der Regelung der Auseinandersetzung zu beauftragen. |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger bringt vor, für den Bruder des Beklagten Ludwig von Scharnstetten vor dem bischöflich-würzburgischen Hof- und Kanzleigericht eine Bürgschaft übernommen zu haben. Kläger habe sich verpflichtet, etwaige Zahlungsverpflichtungen Ludwigs von Scharnstetten nach dessen Verfahren gegen den ehemaligen Pfarrer von Stadtschwarzach wegen einer Körperverletzung zu übernehmen. Ludwig von Scharnstetten sei zu einer Strafzahlung in Höhe von 870 Gulden verurteilt worden, die Kläger habe leisten müssen, da Scharnstetten zu diesem Zeitpunkt bereits in Frankreich und nicht mehr am Leben gewesen sei. Anschließend habe Kläger das Geld von Beklagtem, dem Erben Ludwigs von Scharnstetten, zurückgefordert. Beklagter habe die 870 Gulden bezahlt. Weitere Schadensersatzforderungen des Klägers habe er aber nicht anerkennen wollen. Kläger behauptet, durch die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft Schaden in Höhe von mehreren Tausend Gulden erlitten zu haben. Eine Erklärung Ludwigs von Scharnstetten zur Bürgschaft ermächtige ihn ausdrücklich, die Erstattung etwaiger Schäden von Scharnstetten oder seinen Erben zu verlangen. Kläger bittet, eine kaiserliche Kommission mit der Regelung der Auseinandersetzung zu beauftragen. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Bischof von Würzburg 1599 09 03 (Vermerk), fol. 314v |
Umfang: | fol. 307-314; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1629 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291464 |
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