AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 78-16 Haberkorn [von Zellingen], Eberhard Oswald contra Scharnstetten, Karl von; Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes;, 1599 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 78-16
Titel:Haberkorn [von Zellingen], Eberhard Oswald contra Scharnstetten, Karl von; Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes;
Entstehungszeitraum:1599
Darin:Schadloserklärung Ludwigs von Scharnstetten für Kläger 1590 07 19, fol. 311r-312v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Haberkorn [von Zellingen], Eberhard Oswald
Beklagter/Antragsgegner:Scharnstetten, Karl von, markgräflich-badischer Hauptmann, Amtmann in Stollhofen, wohnhaft in Durlach
RHR-Agenten:Kläger bringt vor, für den Bruder des Beklagten Ludwig von Scharnstetten vor dem bischöflich-würzburgischen Hof- und Kanzleigericht eine Bürgschaft übernommen zu haben. Kläger habe sich verpflichtet, etwaige Zahlungsverpflichtungen Ludwigs von Scharnstetten nach dessen Verfahren gegen den ehemaligen Pfarrer von Stadtschwarzach wegen einer Körperverletzung zu übernehmen. Ludwig von Scharnstetten sei zu einer Strafzahlung in Höhe von 870 Gulden verurteilt worden, die Kläger habe leisten müssen, da Scharnstetten zu diesem Zeitpunkt bereits in Frankreich und nicht mehr am Leben gewesen sei. Anschließend habe Kläger das Geld von Beklagtem, dem Erben Ludwigs von Scharnstetten, zurückgefordert. Beklagter habe die 870 Gulden bezahlt. Weitere Schadensersatzforderungen des Klägers habe er aber nicht anerkennen wollen. Kläger behauptet, durch die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft Schaden in Höhe von mehreren Tausend Gulden erlitten zu haben. Eine Erklärung Ludwigs von Scharnstetten zur Bürgschaft ermächtige ihn ausdrücklich, die Erstattung etwaiger Schäden von Scharnstetten oder seinen Erben zu verlangen. Kläger bittet, eine kaiserliche Kommission mit der Regelung der Auseinandersetzung zu beauftragen.
Gegenstand - Beschreibung:Kläger bringt vor, für den Bruder des Beklagten Ludwig von Scharnstetten vor dem bischöflich-würzburgischen Hof- und Kanzleigericht eine Bürgschaft übernommen zu haben. Kläger habe sich verpflichtet, etwaige Zahlungsverpflichtungen Ludwigs von Scharnstetten nach dessen Verfahren gegen den ehemaligen Pfarrer von Stadtschwarzach wegen einer Körperverletzung zu übernehmen. Ludwig von Scharnstetten sei zu einer Strafzahlung in Höhe von 870 Gulden verurteilt worden, die Kläger habe leisten müssen, da Scharnstetten zu diesem Zeitpunkt bereits in Frankreich und nicht mehr am Leben gewesen sei. Anschließend habe Kläger das Geld von Beklagtem, dem Erben Ludwigs von Scharnstetten, zurückgefordert. Beklagter habe die 870 Gulden bezahlt. Weitere Schadensersatzforderungen des Klägers habe er aber nicht anerkennen wollen. Kläger behauptet, durch die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft Schaden in Höhe von mehreren Tausend Gulden erlitten zu haben. Eine Erklärung Ludwigs von Scharnstetten zur Bürgschaft ermächtige ihn ausdrücklich, die Erstattung etwaiger Schäden von Scharnstetten oder seinen Erben zu verlangen. Kläger bittet, eine kaiserliche Kommission mit der Regelung der Auseinandersetzung zu beauftragen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Bischof von Würzburg 1599 09 03 (Vermerk), fol. 314v
Umfang:fol. 307-314; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1629
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291464
 

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