AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 83-10 Heistermann, Hermann contra Stockhausen, Wilhelm Dietrich von, Witwe und Erben; Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes;, 1625-1631 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 83-10
Titel:Heistermann, Hermann contra Stockhausen, Wilhelm Dietrich von, Witwe und Erben; Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes;
Entstehungszeitraum:1625 - 1631
Darin:Gültbrief Ludwig Heistermanns und seiner Ehefrau Anna, beide wohnhaft in der Stadt Höxter, zugunsten des herzoglich-braunschweigischen Rittmeisters Konrad Nell und seiner Ehefrau Margarethe (jährliche Zahlung von 120 Reichstalern für 2.000 Reichstaler) 1622 02 02, fol. 121v-123v, 141r-142v; Schadloserklärung Hermann Heistermanns zugunsten von Ludwig Heistermann (Übernahme der Kosten des von Ludwig Heistermann bei Konrad Nell aufgenommenen Kredits in Höhe von 2.000 Reichstalern) 1622 02 10, fol. 123v-124r, 143r-144v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Heistermann, Hermann, bischöflich-paderbornischer Rentmeister im Amt Dringenberg (1), später dessen Witwe und Erben, für sie Francott, Konstantin, Pfennigmeister des Niederrheinisch-westfälischer Reichskreis (2); Fiskal, kaiserlicher, am RHR (Immendorf, Bartholomäus von, Lic. iur.) (3)
Beklagter/Antragsgegner:Stockhausen, Wilhelm Dietrich von, Witwe und Erben
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1), später Konstantin Francott als Vertreter von Kläger (1) und (2), hatte mit Unterstützung des Klägers (3) Klage erhoben, da Wilhelm Dietrich von Stockhausen Kläger (1) in der Stadt Nieheim überfallen und beraubt habe. Stockhausen habe Kläger (1) festgehalten und eine Lösegeldzahlung in Höhe von 4.000 Gulden erpreßt. Kläger machen darauf aufmerksam, daß Stockhausen Offizier in der Armee des Administrators von Halberstadt gewesen sei und gegen den Kaiser gekämpft habe. Damit sei sein gesamtes Vermögen an den Kaiser gefallen. Francott bittet, Kläger (2) in die Güter Stockhausens einzusetzen, bis ihre Ansprüche wegen des von Stockhausen angerichteten Schadens und der Lösegeldzahlung befriedigt seien. Nach der Einsetzung der Kläger (2) in die Güter durch eine kaiserliche Kommission bittet Francott, den Herzog von Braunschweig und die in der Nähe stationierten kaiserlichen Heerführer zu beauftragen, Kläger (2) angesichts der Bemühungen der Beklagten, die Güter Stockhausens in Besitz zu nehmen, in ihren Rechten zu schützen. Bereits Kläger (1) hatte außerdem die Kassation einer Schuldurkunde beantragt, die Ludwig Heistermann dem dänischen Oberst Konrad Nell ausgestellt habe. Ludwig Heistermann habe bei Nell einen Kredit in Höhe von 2.000 Reichstalern aufgenommen, um das Lösegeld für Kläger (1) zu bezahlen. Kl
äger (1) hatte argumentiert, Nell habe ebenso wie Stockhausen auf Seiten der Gegner des Kaisers Kriegsdienst geleistet und deshalb keinerlei Ansprüche auf sein Vermögen mehr. Später bitten Francott und Kläger (3), den kaiserlichen Befehl an die Gläubiger Nells, vorerst keine Zins- und Rückzahlungen zu leisten, zu erneuern, da Nell die Zahlungen durch Beauftragte einfordern lasse.
Entscheidungen:Kaiserliches Fürbittschreiben an Friedrich Ulrich Herzog von Braunschweig[-Wolfenbüttel] zugunsten von Konstantin Francott 1625 07 11 (beglaubigte Abschrift), fol. 111r-112v; Kaiserlicher Befehl an Kläger (2) sowie an Witwe und Erben von Ludwig Heistermann, keine Zins- oder Rückzahlungen für ein Darlehen von Konrad Nell in Höhe von 2.000 Reichstalern zu leisten 1626 09 09, wiederholt 1630 11 11, fol. 167r-168v, 182r-183v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Jakob Ludwig Graf von Fürstenberg[-Heiligenberg] (Inbesitznahme der Güter Wilhelm Dietrichs von Stockhausen) 1627 06 17, transkribiert an kaiserlichen Kriegsrat, Oberst und Obersten Muster-, Zahl- und Quartierkommissar Johann von Aldringen 1628 03 30, fol. 131r-132v, 129r-143v; Kaiserliche Aufforderung an Herzog von Braunschweig sowie General Johann Tsclaers Graf von Tilly, Kläger (2) in ihren Rechten zu schützen 1630 11 06, fol. 180r-181v; Kaiserliche Aussöhnung Konrad Nells, zugleich Anweisung, etwaigen Beschlagnahmen von Gütern oder Zahlungen an Nell aufzuheben 1631 02 25, fol. 186r-187v
Bemerkungen:größtenteils Akten des kaiserlichen Fiskals am RHR
Umfang:fol. 107-187; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1661
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4292743
 

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