AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 89-23 Kepler, Wenzel; Bitte um kaiserliche Intervention wegen Einvernahme von Zeugen in Verfahren vor Böhmischer Landtafel nach Tötungsdelikt, 1583-1584 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 89-23
Titel:Kepler, Wenzel; Bitte um kaiserliche Intervention wegen Einvernahme von Zeugen in Verfahren vor Böhmischer Landtafel nach Tötungsdelikt
Entstehungszeitraum:1583 - 1584

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kepler, Wenzel, aus Sullowitz
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller legt dar, er sei von den Verwandten Ewalds von Brand(en)stein, den er auf einer Reise nach Franken in Notwehr getötet habe, vor dem Böhmischen Landrecht beklagt worden. Deshalb benötige er die Aussagen von Zeugen des Vorfalls. Antragsteller bittet, Christoph von Crailsheim anzuweisen, sein Wissen um den Vorfall schriftlich niederzulegen und an das Gericht zu schicken. Außerdem beantragt er ein kaiserliches Schreiben an den Kurfürsten von Sachsen, einen seiner Landsassen vernehmen zu lassen. Darüber hinaus bittet Antragsteller, seinen kaiserlichen Geleitbrief zu verlängern.
Entscheidungen:Verlängerung des kaiserlichen Geleitbriefs für Antragsteller um sechs Monate 1583 11 09 (Vermerk), weitere Verlängerung um ein Jahr 1584 03 26 (Vermerk), fol. 353v, 355v; Kaiserlicher Befehl an Christoph von Crailsheim, schriftlich Zeugnis über sein Wissen um den Totschlag an Ewald von Brand(en)stein abzulegen 1583 11 09, fol. 351rv; Kaiserliche Aufforderung an [August] Kurfürst von Sachsen, den kurfürstlich-sächsischen Untertan von Bernstein zur Ablegung eines schriftlichen Zeugnisses über sein Wissen um den Totschlag an Ewald von Brand(en)stein aufzufordern 1583 11 09, fol. 352rv; Kaiserlicher Kommissionsauftrag zur Einvernahme von Zeugen [an Bernhard von Hutten und den Protonotar der Stadt Schweinfurt Christoph Glaser] 1584 03 26 (Vermerk), fol. 355v
Umfang:fol. 350-355; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1614
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293153
 

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