AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 89-24 Kaisheim Stift, Abt contra Stain, Heinrich vom; Auseinandersetzung wegen obrigkeitlicher Rechte über Untertanen in Niederstotzingen, 1581-1583 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 89-24
Titel:Kaisheim Stift, Abt contra Stain, Heinrich vom; Auseinandersetzung wegen obrigkeitlicher Rechte über Untertanen in Niederstotzingen
Entstehungszeitraum:1581 - 1583
Darin:Erklärung Wilhelms von Riedheim (keine Vogtrechte über Güter und Untertanen des Klosters Kaisheim in Stotzingen) 1359 [04 13], fol. 365r-366v; Urteil des Stadtgerichts in Ulm im Verfahren Kaisheim Kloster, Abt, contra Leimberg, Peter von (Dienstverpflichtungen der Untertanen des Klosters in Stotzingen) 1444 [08 21], fol. 367r-370v; Steuerregister des Klosters Kaisheim, die Untertanen in Niederstotzingen betreffend 1501, 1519, 1528, 1543, 1553, 1566 (Auszüge), fol. 371r-374v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kaisheim Stift, Abt (Ulrich); für ihn z. T. Pfalzgraf [von Pfalz-Neuburg], Philipp Ludwig, als Schutzherr des Klosters
Beklagter/Antragsgegner:Stain, Heinrich vom (1); Stain, Bernhard vom, Erben (2)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger beschuldigt Beklagte, die Untertanen des Klosters Kaisheim in Niederstotzingen daran gehindert zu haben, Steuern an das Kloster zu bezahlen. Darüber hinaus hätten Beklagte behauptet, die Untertanen seien der Obrigkeit der Beklagten unterworfen. Beklagte hätten die Untertanen besteuert, bestraft sowie Gebote und Verbote ausgesprochen. Kläger behauptet, aufgrund von Privilegien sei ausschließlich das Kloster berechtigt, seine Untertanen in Niederstotzingen zu richten, zu besteuern und ihnen zu gebieten. Diese Rechte seien bis 1566 auch stets ausgeübt worden. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, die Rechte des Klosters zu beachten, bzw. um einen kaiserlichen Befehl an Philipp Ludwig Pfalzgraf bei Rhein als Schutzherrn des Klosters, für die Wahrung dieser Rechte zu sorgen. Beklagter (1) bringt vor, seine Vorfahren hätten Niederstotzingen mit allen obrigkeitlichen Rechten erworben. Die Untertanen des Klosters hätten ihm und Beklagte (2) die Huldigung geleistet und seien zwar zu Zinszahlungen an das Kloster verpflichtet, ansonsten aber Beklagte (1) und (2) unterworfen. Kläger und seine Vorgänger hätten lediglich gelegentlich und heimlich Steuern gefordert und in Einzelfällen eingetrieben. Beklagter (1) bittet, Kläger ab- oder auf den Rechtsweg zu weisen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagte, Rechte des Klägers zu beachten und Untertanen des Klosters nicht an Steuerzahlungen zu hindern 1581 10 17, wiederholt an Beklagten (1) 1582 08 16, wiederholt 1582 09 28, fol. 429rv, 445r-446v, 454r-455v; Zustellung des Berichts des Beklagten (1) an Kläger 1582 03 05 (Vermerk), fol. 435v; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (Zustellung des Berichts der Beklagten (2) zur Stellungnahme) 1582 07 26, Entscheidung bestätigt 1582 09 28 (Vermerk), fol. 442rv, 453v; Kaiserliche Aufforderung an Philipp Ludwig Pfalzgraf [von Pfalz-Neuburg], im Namen des Kaisers für Vollzug der kaiserlichen Befehle an Beklagte zu sorgen 1583 09 05, fol. 460r-462v
Umfang:fol. 356-462
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1613
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293154
 

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