AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 98-25 Lützelburg, Anton von, Töchter contra Lützelburg, Anton von, Söhne; Auseinandersetzung wegen Interpretation eines Testaments; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1592-1594 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 98-25
Titel:Lützelburg, Anton von, Töchter contra Lützelburg, Anton von, Söhne; Auseinandersetzung wegen Interpretation eines Testaments; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission
Entstehungszeitraum:1592 - 1594
Darin:Bestellung von Blasius von Mülheim und Friedrich Bock zu Vormündern der Kinder des verstorbenen Anton von Lützelburg durch Kaiser Rudolf II. (Reichskammergericht) 1588 08 23, fol. 312r-315v; Vereinbarung eines Kompromißverfahrens zwischen den Vormündern der Bekl. und dem kurfürstlich-sächsischen Hofrichter in Wittenberg Hans Friedrich von Schönberg als Prozeßvertreter von Sophia, der Ehefrau von Otto von Starschedel, geborene von Lützelburg 1591 10 18, fol. 308r-311v; Bericht Friedrich Wilhelms [I.] Herzog von Sachsen[-Weimar] als kaiserlicher Kommissar (Scheitern des Vergleichsversuchs) 1594 08 09, fol. 307r-338v; Fürbittschreiben Friedrich Wilhelms [I.] Herzog von Sachsen[-Weimar] zugunsten der Kl. 1592 10 13, fol. 343r-344v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lützelburg, Anton von, Oberst, Töchter, für sie ihre Vormünder (Nischwitz, Christoph von; Marschall, Georg Rudolf)
Beklagter/Antragsgegner:Lützelburg, Anton von, Oberst, Söhne, für sie ihre Vormünder (Bock, Hans, aus Gersheim; Mülheim, Blasius von, aus Schlettstadt)
Gegenstand - Beschreibung:Die Vormünder der Kläger bringen vor, zwischen ihnen und den Vormündern der Beklagte sei ein Streit um die Auslegung des Testaments Antons von Lützelburg entstanden. Sie bitten, eine kaiserliche Kommission einzusetzen, um die Auseinandersetzung gütlich beizulegen. Friedrich Wilhelm [I.] Herzog von Sachsen[-Weimar] als kaiserlicher Kommissar berichtet über das Scheitern seiner Vermittlungsbemühungen. Die Vormünder der Beklagten hätten sich nicht auf Verhandlungen einlassen wollen, sondern sich darauf berufen, daß zur Entscheidung der Angelegenheit bereits ein Kompromißverfahren vor dem Reichskammergericht vereinbart worden sei.
Umfang:fol. 307-348; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1624
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296324
 

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