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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 98-26 Landfried, Eustach der Jüngere von contra Landfried, Eustach der Ältere von; Auseinandersetzung wegen Erbschaftsverwaltung und Heiratsguts; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1594 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 98 Löwenstein, Lamberg, Löffler, Lübeck, Leuchtenberg, Leucker, Lebersberg, Lüttich, Lindau, Lützelburg, Landfried, Braunschweig-Lüneburg, Linden, Lerf, Lichtenstein, Sachsen-Lauenburg, Minden, Lauenburg, Brand von Lindau, Luger, Lippe, Leiningen, 1579-1629 (Karto
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 98-26 |
Titel: | Landfried, Eustach der Jüngere von contra Landfried, Eustach der Ältere von; Auseinandersetzung wegen Erbschaftsverwaltung und Heiratsguts; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission |
Entstehungszeitraum: | 1594 |
Darin: | Bericht von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als kaiserliche Kommissare (Bitte um Entlassung aus der Kommission) 1594 09 02, fol. 359r-362v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Landfried, Eustach der Jüngere von (1); Pürck, Hans Paul, markgräflich-brandenburgischer Rat und Amtmann in Schönberg und Ottensoos ("Osserno") (2) |
Beklagter/Antragsgegner: | Landfried, Eustach der Ältere von, Vater des Klägers (1), Schwiegervater des Klägers (2) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger beschuldigen Beklagte, das Heiratsgut ihrer Mutter bzw. Schwiegermutter, von dem Beklagten laut Heiratsvertrag nur die Nutznießung bis zu seinem Tod zustehe, nach dem Tod seiner Ehefrau durchzubringen und damit das Erbe der Kläger zu schmälern. Kläger (2) macht darüber hinaus eine Forderung in Höhe von 4.000 Gulden an Heiratsgut für seine Ehefrau, die Tochter des Beklagten geltend. Da Beklagte weder für eine ordentliche Verwaltung seines Vermögens sorge noch über einen festen Wohnsitz verfüge, sei eine gütliche Einigung mit ihm nicht möglich. Kläger bitten, Beklagten aufzufordern, sein Vermögen angemessen und unter Rücksichtnahme auf die Ansprüche der Kläger zu verwalten. Alternativ könne eine kaiserliche Kommission eingesetzt werden. Beklagter beruft sich auf den Heiratsvertrag mit seiner vor kurzem verstorbenen Ehefrau Martha geborene Besserer, wonach ihm bis zu seinem Tod die alleinige Nutznießung ihres Vermögens zustehe. Das Vermögen werde durch die Nutznießung nicht vermindert, die Ansprüche der Kläger seien ausreichend abgesichert. Kläger hätten zu Unrecht vor Wilhelm [V.] Herzog von Bayern ein Verfahren gegen ihn angestrengt. Beklagter bittet, keine Verfügungen ergehen zu lassen, ohne ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Kommissionsauftrag [an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm] zur Güte 1594 07 23 (Vermerk), wiederholt mit Befehl, im Fall des Scheiterns einer gütlichen Einigung für die Sicherstellung der Ansprüche der Kläger zu sorgen 1594 10 26, fol. 378v, 349r-350v |
Umfang: | fol. 349-378; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1624 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296325 |
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