Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 112-4 |
Titel: | Metz Hochstift, Bischof contra Leininger von Lainburg, Veit; Auseinandersetzung wegen Landfriedensbruchs; Erlaß eines kaiserlichen Generalmandats |
Entstehungszeitraum: | 1545 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Metz Hochstift, Bischof |
Beklagter/Antragsgegner: | Leininger von Lainburg, Veit |
Gegenstand - Beschreibung: | Kaiser Karl V. gebietet allen Obrigkeiten und Untertanen im Reich, gemäß den Bestimmungen des Landfriedens gegen Beklagten und seine Anhänger vorzugehen. Kläger habe Beklagten beschuldigt, seinen Amtmann in Albersdorf Urban Zolli gefangengenommen zu haben. Ein früheres kaiserliches Generalmandat gegen Beklagten, erwirkt vom dem bischöflich-metzischen Untertan Adrian von Mori wegen der gewaltsamen Übergriffe des Beklagten auf Wilhelm und Nikolaus von Mori, sei wirkungslos geblieben. Beklagter habe sich auf ein reichskammergerichtliches Mandat berufen, in dem Kläger geboten worden sei, nicht gegen Beklagten und seine Anhänger vorzugehen und etwaige Ansprüche nur auf dem Rechtsweg zu verfolgen. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Generalmandat 1545 08 01, fol. 19r-22v |
Umfang: | fol. 19-22; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1575 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301780 |
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