AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 112-17 Mönchsroth Stift, Propst contra Oettingen[-Oettingen], Ludwig [XVI.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Religionsausübung, Vogtei, Landfriedensbruchs; Antrag auf kaiserliche Mandate, 1559-1561 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 112-17
Titel:Mönchsroth Stift, Propst contra Oettingen[-Oettingen], Ludwig [XVI.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Religionsausübung, Vogtei, Landfriedensbruchs; Antrag auf kaiserliche Mandate
Entstehungszeitraum:1559 - 1561
Darin:Urkunde König Ruprechts [I.] (Zusammenfassung mehrerer Reichspfandschaften, darunter Kloster Mönchsroth, zu einer einzigen Pfandschaft, auf Antrag des königlichen Hofmeisters Friedrich Graf von Oettingen) 1407 [09 21], fol. 372r-373v; Fürbittschreiben des Bischofs von Augsburg zugunsten des Klägers 1559 08 24, fol. 396r-397v; Fürbittschreiben des Bischofs von Passau zugunsten des Klägers 1560 06 27, fol. 398r-401v; Unterstützungsschreiben der Untertanen des Klosters zugunsten des Klägers, s.d., fol. 408r-409v; Bericht von Wolfgang [II.] Graf von Oettingen[-Oettingen] (Bestätigung der Sachdarstellung des Klägers) 1560 09 25, fol. 377r-378v; Bericht von Bürgermeister und Rat der Stadt Dinkelsbühl (Vogtei über Mönchsroth) 1560 12 22, fol. 369r-374v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Mönchsroth Stift, Propst (Matthias)
Beklagter/Antragsgegner:Oettingen[-Oettingen], Ludwig [XVI.] Graf von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger beschuldigt Beklagten verschiedener Übergriffe auf die Rechte des Klosters und seiner Untertanen (Inhaftierung von Amtsträgern, Erlaß einer Kirchenordnung, Aufforderung der Mönche, weltliche Kleidung zu tragen, Steuerforderungen). Schließlich habe Beklagter durch einen bewaffneten Überfall die Übergabe der Schlüssel des Klosters erzwungen und Wertgegenstände sowie Urkunden in seinen Besitz gebracht. Kläger habe das Kloster daraufhin verlassen. Die Vogtei über das Kloster, auf die Beklagter sich bei seinen Maßnahmen berufen habe, sei nicht, wie Beklagter behaupte, erblicher Besitz der Grafen von Oettingen. Daher habe Beklagter mit seinem Verhalten gegen den Landfrieden sowie gegen den Religionsfrieden verstoßen. Kläger bittet wiederholt um kaiserliche Befehle an Beklagten, ihn wieder in sein Amt einzusetzen und die entwendeten bzw. eingezogenen Gegenstände, Einkünfte und Urkunden zurückzugeben. Darüber hinaus beantragt er die Aufnahme des Klosters, seiner Amtsträger und Untertanen in den kaiserlichen Schutz sowie kaiserliche Mandate, in denen Steuerforderungen des Beklagten gegen Untertanen des Klosters untersagt würden. Beklagter beruft sich auf seine Rechte als Vogt und Obrigkeit des Klosters, kraft deren er zu seinem Vorgehen berechtigt sei. Kläger sei nicht vertrieben worden, sondern habe das Kloster a
us eigenem Antrieb verlassen. Bei der von Kläger kritisierten Steuerforderung habe es sich um die Umlage der 1557 bewilligten Reichssteuer für den Krieg gegen die Osmanen auf die Untertanen der Grafschaft Oettingen gemäß den Bestimmungen des Reichsabschieds gehandelt. Die Wiedereinsetzung des Klägers in sein Amt lehnt Beklagter unter Hinweis auf dessen unsittlichen Lebenswandel und Verschwendung von Klosterbesitz ab. Beklagter weigert sich, sich in einem durch den Kaiser angeordneten Verfahren gegen Kläger vor der zuständigen geistlichen Obrigkeit - dem Bischof von Augsburg bzw. in seiner Vertretung den bischöflich-augsburgischen Statthaltern in Dillingen a. d. Donau - einzulassen und den dort gesprochenen Urteilen Folge zu leisten. Dabei beruft er sich darauf, Kläger sei sein Untertan; die geistliche Jurisdiktion sei kraft Religionsfriedens suspendiert. Beklagter bittet, Kläger abzuweisen. Die bischöflich-augsburgischen Statthalter weisen die Ausführungen des Beklagten zurück. Sie bitten, Beklagten anzuweisen, die Vertreibung des Klägers, seine Maßnahmen (insbesondere den Erlaß der Kirchenordnung) und die Beschlagnahme von Klostereigentum rückgängig zu machen (restitutio in integrum). Zumindest müsse unmittelbar nach Abschluß des geistlichen Prozesses gegen Kläger der von der geistlichen Obrigkeit benannte Prop
st wieder in sein Amt eingesetzt werden.
Entscheidungen:Zustellung der Klage des Klägers an Beklagten, s.d. Vermerk, fol. 440v; Zustellung des Mandatsantrags des Klägers an Beklgaten zur Stellungnahme, zugleich Befehl, bis auf weiteres auf Steuerforderungen Untertanen des Klosters zu verzichten 1559 04 28 (Vermerk), fol. 432v; Zustellung des Gegenberichts des Beklagten an Kläger zur Stellungnahme 1559 05 05 (Vermerk), fol. 427r; Kaiserlicher Befehl an Beklagten, Kläger wieder in sein Amt einzusetzen, entzogene Güter zurückzugeben, nicht gewaltsam gegen Kläger und seine Amtleute bzw. Untertanen vorzugehen oder Einreden vorzubringen 1559 05 20, fol. 421r-422v; Kaiserlicher Befehl an Hans Philipp Schad [von Mittelbiberach] und Jakob Tübinger, Informationen über einen angeblichen Überfall des oettingischen Vogts Leopold von Wernau auf Kläger in Augsburg zu beschaffen 1559 08 07 (Vermerk), fol. 407v; Kaiserlicher Befehl an Bischof von Augsburg, Lebenswandel des Klägers zu untersuchen und ihn gegebenenfalls seines Amts zu entheben 1560 07 15, fol. 392rv; Kaiserlicher Befehl an Beklagten, den vom Bischof von Augsburg nach einer Untersuchung benannten Propst des Klosters nicht an der Ausübung seines Amts zu hindern und entzogene Güter zurückzugeben 1560 07 15, fol. 391rv; Kaiserlicher Bescheid für Kläger (Weisung an Bischof von Augsburg) 1560 07 27, fol. 390rv; Kaiserlicher
Befehl an Beklagten, Kläger gemäß Antrag der bischöflich-augsburgischen Statthalter in Dillingen a. d. Donau wieder in sein Amt einzusetzen und entzogene Güter zurückzugeben 1560 09 27, fol. 385rv; Kaiserliche Aufforderung an Stadt Dinkelsbühl, über Verhältnisse im Hinblick auf Vogtei über das Kloster Mönchsroth zu berichten 1560 09 27, fol. 384rv; Kaiserliches Schreiben an bischöflich-augsburgische Statthalter in Dillingen a. d. Donau (Wiedereinsetzung des Klägers, Untersuchung seines Lebenswandels) 1560 11 14, fol. 375rv; Weisung des Klägers an bischöflich-augsburgische Statthalter in Dillingen a. d. Donau 1560 12 11 (Vermerk), fol. 361v; Zustellung der Stellungnahme des Beklagten (geistliche Jurisdiktion) an bischöflich-augsburgische Statthalter in Dillingen a. d. Donau 1561 03 28 (Vermerk), fol. 368v
Umfang:fol. 340-440; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1591
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301794
 

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