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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 112-18 Meißen Hochstift, Bischof contra Sachsen, August Kurfürst von; Auseinandersetzung wegen Vertrags über obrigkeitliche Maßnahmen (Religionsausübung, Steuererhebung), 1557-1559 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 112 Mayer, Mörsberg, Meißen, Metz, Memmingen, Merseburg, Fugger, Mecklenburg, Mönchsroth, Mager, Tattenbeck, Rostock, 1544-1564 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 112-18 |
| Titel: | Meißen Hochstift, Bischof contra Sachsen, August Kurfürst von; Auseinandersetzung wegen Vertrags über obrigkeitliche Maßnahmen (Religionsausübung, Steuererhebung) |
| Entstehungszeitraum: | 1557 - 1559 |
| Darin: | Erklärung Moritz' Herzog von Sachsen (Vereinbarung mit Bischof von Meißen über Holznutzung und Jagd in den Wäldern im Amt Stolpe) 1545 [01 27], fol. 453r-454r; Vereinbarung zwischen dem Domherrn in Meißen Johann von Haugwitz (= Kläger) und Beklagter vor der Wahl des Klägers zum Bischof von Meißen 1555 04 25, fol. 488r-490r, 504r-507r; Generalmandat Kaiser Karls V. (Begleichung der Steuern für den Krieg gegen die Osmanen und Stellung von Truppen) (Druck) [1547] 07 18 (Fragment), fol. 441r-442v (verwendet als Einschlagpapier) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Meißen Hochstift, Bischof |
| Beklagter/Antragsgegner: | Sachsen, August Kurfürst von |
| Gegenstand - Beschreibung: | Kläger bezieht sich auf eine Vereinbarung, die er vor seiner Wahl zum Bischof mit Beklagtem als Schutzherrn des Stifts abgeschlossen habe. Darin habe Beklagter Kläger versprochen, sich für seine Wahl einzusetzen, wenn Kläger im Gegenzug nach seiner Wahl eine Reihe obrigkeitlicher Maßnahmen durchführe. Erst nach seiner Wahl sei Kläger klar geworden, daß es sich bei diesen Maßnahmen um Anordnungen handle, die einerseits den religiösen status quo verändert und damit gegen den Religionsfrieden verstoßen hätten (Einführung des Protestantismus), andererseits den Verlust der Reichsunmittelbarkeit des Stifts bedeuten würden (Bezahlung von Landsteuern). Kläger könne die Vereinbarung, die er als junger, unerfahrener Domherr unterschrieben habe, aus Gewissensgründen nicht einhalten. Darüber hinaus beschuldigt Kläger Beklagten, die Rechte des Bischofs von Meißen in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten auf vielfältige Weise verletzt zu haben (Besetzung von Pfründen, Entzug von Einkünften, Steuerforderungen). Außerdem respektiere er die Jagdrechte des Klägers im Amt Stolpe nicht. Kläger bittet, Maßnahmen zum Schutz der Rechte des Hochstifts zu ergreifen. Er bittet auch, ihm zu gestatten, am Kaiserhof oder dem Hof eines Erzherzogs zu dienen. Darüber hinaus beantragt er kaiserliche Befehle an Beklagten, seine Übergriffe e |
| inzustellen und seinen Verpflichtungen als Schutzherr des Stifts nachzukommen. Beklagter beruft sich auf seine Vereinbarung mit Kläger. Die darin festgeschriebenen Maßnahmen verletzten die Rechte des Stifts weder in geistlichen noch in weltlichen Angelegenheiten. Beklagter habe sich stets den Reichsgesetzen und dem Religionsfrieden gemäß verhalten und seine Schutzverpflichtung wahrgenommen. Er habe keine Veranlassung, seinen von Kläger des Landfriedensbruchs beschuldigten Untertan Hans von Karlowitz zu verfolgen und damit den wortbrüchigen Kläger zu unterstützen. Beklagter bittet, Kläger abzuweisen. 1559 informiert eine nicht namentlich genannte Person [Bischof von Naumburg (?)] den Kaiser, Kläger habe einen Vergleich mit Beklagtem und Hans von Karlowitz geschlossen und Beklagter das Amt Stolpe abgetreten. Kläger sei zu einer solchen Weggabe von Reichslehensgut und Schädigung der betroffenen katholischen Bevölkerung nicht berechtigt gewesen. Der Intervenient bittet den Kaiser, als Lehensherr und advocatus ecclesiae das Amt zurückzufordern. |
| Entscheidungen: | Königliches Schreiben an Kläger (Verschiebung einer Entscheidung bis zur Rückkehr des Königs aus Frankfurt) 1558 02 02, fol. 517rv; Gutachten des Geheimen Rats [1558 07 25], fol. 524r-527v; Kaiserliches Schreiben an Kläger (Zusendung eines kaiserlichen Schreibens an Beklagten zur sofortigen oder späteren Zustellung) 1558 07 25, fol. 528rv; Kaiserliche Aufforderung an Beklagten, bis zum Beginn von Vergleichsverhandlungen vor dem Kaiser oder seinen Beauftragten während des nächsten Reichstags nicht gegen Kläger und seine Untertanen vorzugehen und den status quo in religiösen Angelegenheiten nicht zu verändern 1558 07 25, fol. 529rv; Kaiserliches Schreiben an Beklagten (Ankündigung ausführlicher Antwort, Aufforderung, inzwischen gemäß früherem kaiserlichen Schreiben zu handeln) 1558 08 05, fol. 530rv; Kaiserlicher Befehl an Hans von Schlieben, als kaiserlicher Gesandter zu Beklagtem zu reisen 1558 09 11, Kredential und Instruktion 1558 09 12, fol. 535rv, 536r-542v; Kaiserliche Aufforderung an Ferdinand Erzherzog von Österreich, die Angelegenheit bei der bevorstehenden Zusammenkunft mit Beklagtem anzusprechen und sich um einen Vergleich, zumindest aber um die Einstellung der Maßnahmen des Beklagten gegen Kläger bis zu Vergleichsverhandlungen auf dem kommenden Reichstag zu bemühen 1558 10 02, fol. 557rv |
| Umfang: | fol. 441-581; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1589 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301795 |
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