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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115-16 Moser, Klemens contra Truchseß von Waldburg, Christoph von; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung nach Verleumdung; Antrag auf kaiserliches Mandat; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1582 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115 Massow, Manderscheid, Gremsleben, Manlich, Pommern, Mair, Meckbach, Martin, Mulitor, Megetzer, Schwerin, Münsterberg, Moser, Metzger, Mühleisen, Murbach, Malsdorf, Märck, Münsterer, Scheiffart, Meler, Mülcher, Mainz, Mittelstraß, Millner, Passau, 1576-1594 (Ka
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115-16 |
Titel: | Moser, Klemens contra Truchseß von Waldburg, Christoph von; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung nach Verleumdung; Antrag auf kaiserliches Mandat; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission |
Entstehungszeitraum: | 1582 |
Darin: | Urfehde der Kläger (2) und (3) 1581 05 19, fol. 225r-228v; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Beklagten (Freilassung von Kläger (3)) 1582 07 23, fol. 211r-214v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Moser, Klemens, aus Deißlingen auf dem Gebiet der Stadt Rottweil (1), für sich sowie für seinen Vater Hans (2), seinen Bruder Hans Heinrich (3), beide wohnhaft in Obernheim, sowie für seinen Schwager Martin Fux und weitere seiner Brüder (4) |
Beklagter/Antragsgegner: | Truchseß von Waldburg, Christoph von, Rat, Kämmerer und Oberststallmeister von Ferdinand Erzherzog von Österreich, als Inhaber der verpfändeten erzherzoglich-österreichischen Herrschaft Kallenberg |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger (1) berichtet, Kläger (2), der Obervogt der Herrschaft Kallenberg, sowie Kläger (3) seien nach Verleumdungen von Beklgtem inhaftiert und gezwungen worden, eine Strafzahlung in Höhe von 3.000 Gulden zuzusagen und Urfehde zu leisten. Ein Prozeß sei nicht durchgeführt worden. Kläger (4) seien genötigt worden, für eine Summe in Höhe von 6.000 Gulden zu bürgen. Kläger (2) und (3) hätten Beklagten und ihre Verleumder vor einem unparteiischen Gericht beklagen wollen. Statt sich dem Verfahren zu stellen, habe Beklagter Kläger (3) erneut inhaftieren lassen und die Zahlung eines Teils der Strafzahlung erzwungen; später habe er ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Kläger (2) habe sich seiner Verhaftung nur durch die Flucht zu Kläger (1) entziehen können. Kläger (1) bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, Kläger (3) aus der Haft zu entlassen und nicht außerhalb des Rechtswegs gegen ihn und die restlichen Kläger vorzugehen. Außerdem bittet er, die erzwungene Urfehde zu kassieren. Darüber hinaus beantragt Kläger (1), die Untersuchung der Vorwürfe einer kaiserlichen Kommission zur Güte oder dem kaiserlichen Hofgericht Rottweil als unparteiischem Richter zu übertragen. Kläger (1) wiederholt seine Bitte, da Beklagter weder durch einen kaiserlichen Befehl noch durch ein Mandat des Reichskammergerichts dazu z |
| u bringen gewesen sei, Kläger (3) freizulassen. Beklagter berichtet, er habe Kläger (2) und (3) angesichts von Vorwürfen verhaftet und unter der Bedingung wieder freigelassen, daß sie sich einem Rechtsverfahren stellten. Dazu seien Kläger (2) und (3) nicht bereit gewesen. Deswegen habe Beklagter sie erneut inhaftieren müssen. Beklagter bittet, Kläger an das Reichskammergericht zu weisen, wo die Angelegenheit rechtshängig sei. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagten, Kläger (3) aus der Haft zu entlassen und etwaige Forderungen gegen ihn und seinen Vater nur auf dem Rechtsweg zu verfolgen 1582 08 14, fol. 203r-206v |
Umfang: | fol. 195-228 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1612 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301879 |
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