AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119-4 Meinl (Meindel), Hans Georg; Bitte um kaiserliche Vermittlung wegen Forderungen gegen Stadt Sulzbach-Rosenberg, auch um kaiserliche Patente zur Durchführung von Personal- und Sacharrest, 1610-1630 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119-4
Titel:Meinl (Meindel), Hans Georg; Bitte um kaiserliche Vermittlung wegen Forderungen gegen Stadt Sulzbach-Rosenberg, auch um kaiserliche Patente zur Durchführung von Personal- und Sacharrest
Entstehungszeitraum:1610 - 1630
Darin:Gültbrief von Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sulzbach zugunsten von Leonhard Münzer als Vertreter seiner Schwester Barbara 1566 04 01, fol. 37r-39v (beglaubigte Abschrift), 50r-52v (beglaubigte Abschrift), 73r-75v (beglaubigte Abschrift), 60r-63v, 92r-93v, 115r-117v; Bericht Wolfgang Wilhelms Pfalzgraf [von Pfalz-Neuburg] (Unzuständigkeit) 1615 10 28, fol. 86r-87v (Ausfertigung), 129v-130r; Berichte Augusts Pfalzgraf [von Pfalz-Sulzbach] 1616 05 13, 1617 03 15, fol. 104r-111v (Ausfertigung) und 145rv, 167rv; Stellungnahme des obersten Appellationsgerichts des Königreichs Böhmen (Zuständigkeit des Reichshofrats) 1629 05 28, fol. 178r-179v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Meinl (Meindel), Hans Georg, Ratsmitglied, später Gerichtsältester, später Bürgermeister, Bürger der Stadt Eger
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller macht eine Schuldforderung in Höhe von 1.000 Gulden zuzüglich Zinsen und Schadensersatzes (1615: 2.250 Rheinische Gulden, 1628: 3.200) gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Sulzbach geltend. 1566 habe das Amberger Ratsmitglied Leonhard Münzer in Vertretung seiner Schwester Barbara Münzer einen Gültbrief der Stadt erworben, der nach dem Tod Barbaras an die Schwiegermutter des Antragstellers Ursula Castner vererbt und von ihr an Antragsteller abgetreten worden sei. Als die Zinszahlungen ausgeblieben seien, habe Ursula Castner 1589 das Darlehen gekündigt. Die Stadt habe weder ihr noch nach der Abtretung der Urkunde Antragsteller irgendwelche Zahlungen leisten wollen. Antragsteller bittet um kaiserliche Fürbittschreiben an Philipp Ludwig [Pfalzgraf von Pfalz-Neuburg] , später Wolfgang Wilhelm [Pfalzgraf von Pfalz-Neuburg], später August Pfalzgraf [von Pfalz-Sulzbach] als zuständige Landesherren, für die Befriedigung seiner Ansprüche zu sorgen. Es handle sich um eine unbestrittene Forderung. Darüber hinaus erbittet er kaiserliche Patente, die die Festsetzung Sulzbacher Bürger und Einwohner und die Beschlagnahme ihrer Güter ermöglichten. Antragsteller beruft sich auf einen Vertrag zwischen [Vladislav II.] König von Böhmen und [Friedrich III.] Kurfürst von Sachsen aus dem Jahr 1509, der solche Zwangsmitte
l ausdrücklich vorsehe. Bürgermeister und Rat der Stadt Sulzbach argumentieren August Pfalzgraf bei Rhein gegenüber, der fragliche Gültbrief sei von einigen Ratsherren ohne Wissen des gesamten Rats und ohne Zustimmung des Landesfürsten ausgestellt worden. Das Geld habe man nicht zum Besten der Stadt verwendet. Bereits Ottheinrich [II.] Pfalzgraf von Pfalz[-Sulzbach] habe 1591 die Vorgänge untersuchen lassen und die betroffenen Gläubiger auf den Rechtsweg gewiesen. Antragsteller habe keine Klage erhoben. Darüber hinaus sei die Stadt nicht in der Lage, alle gegen sie geltend gemachten Schuldforderungen zu begleichen.
Entscheidungen:Kaiserliches Fürbittschreiben an Wolfgang Wilhelm Pfalzgraf [von Pfalz-Neuburg] zugunsten des Antragstellers 1615 09 11, fol. 84r-85v (Konzept), 98rv, 129rv, 139rv; Kaiserliches Fürbittschreiben an August Pfalzgraf [von Pfalz-Sulzbach] zugunsten des Antragstellers 1615 12 22, wiederholt 1616 12 31, fol. 102r-103v (Konzept) und 157r, 157v-158r; Kaiserlicher Befehl an August Pfalzgraf [von Pfalz-Sulzbach], Stadt Sulzbach anzuweisen, Forderung des Antragstellers zu begleichen 1630 04 22, fol. 180r-183v
Umfang:fol. 34-183; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1660
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301969
 

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