AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119-6 Meuß, Markus, Kinder contra Sachsen[-Lauenburg], Moritz Herzog von; Auseinandersetzung wegen Forderungen aus Kredit und Warenlieferung; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1611 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119-6
Titel:Meuß, Markus, Kinder contra Sachsen[-Lauenburg], Moritz Herzog von; Auseinandersetzung wegen Forderungen aus Kredit und Warenlieferung; Antrag auf kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1611
Darin:Schuldurkunde Moritz' Herzog von Sachsen[-Lauenburg] über 2.000 Reichstaler zugunsten von Markus Meuß 1591 01 28, fol. 191r-192r

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Meuß, Markus, Bürger der Stadt Lübeck, Kinder, für sie ihre Vormünder (Huels, Bartholomäus; Rimphoff, Reiner; Steinmann, Hans)
Beklagter/Antragsgegner:Sachsen[-Lauenburg], Moritz Herzog von
Gegenstand - Beschreibung:Die Vormünder der Kläger bringen vor, Markus Meuß habe Beklagtem 1591 2.000 Reichstaler, die mit sechs Prozent zu verzinsen sein sollten, geliehen. Außerdem habe er Beklagtem Waren im Wert von rund 425 Talern geliefert. Beklagter habe zugesagt, seine Schulden gegenüber Meuß aus dem Deputat zu begleichen, das ihm sein Bruder Franz Herzog von Sachsen-Lauenburg jährlich auszahle. Für den Fall eines Zahlungsverzugs sei Meuß ermächtigt worden, das Deputat pfänden zu lassen. Beklagter habe seit 1591 weder Kapital zurückgezahlt noch Zinszahlungen geleistet. Die Forderung der Kläger beliefe sich inzwischen auf 5.619 Reichstaler. Die Vormünder argumentieren, es handle sich um einen der Sachverhalte, in den gemäß Reichskammergerichtsordnung ein kaiserliches, also auch ein reichshofrätliches Mandat ergehen könne. Sie bitten um ein kaiserliches Mandat gegen Franz Herzog von Sachsen-Lauenburg, ihre Forderung aus dem Deputat des Beklagten zu begleichen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Franz [II.] Herzog von Sachsen-Lauenburg, nicht für den unmittelbaren Unterhalt des Beklagten benötigte Mittel aus dem Deputat bis zur Begleichung ihrer Forderung an Kläger auszuzahlen 1611 10 08, fol. 194r-195v
Bemerkungen:Akten aus K. 115 in K. 119 umgelegt
Umfang:fol. 188-195; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1641
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301971
 

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