Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 123-6 |
Titel: | Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat contra Ansbach, markgräflich-brandenburg[-ansbach]ische Regierung; Auseinandersetzung wegen gerichtlicher Zuständigkeit (Inzichtfälle) |
Entstehungszeitraum: | 1586 |
Darin: | Reichskammergerichtlicher Bescheid in Verfahren Nürnberg Stadt contra Brandenburg[-Ansbach], Georg Friedrich [I.] Markgraf von (Inzichtfall Heinz Kalb, Abweisung der Appellation der Stadt wegen Fristversäumnis) 1560 08 30, fol. 428rv |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat |
Beklagter/Antragsgegner: | Ansbach, markgräflich-brandenburg[-ansbach]ische Regierung |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger berichten, Georg Keßbauer aus Wetzendorf, der in einen Todesfall in Wetzendorf verwickelt gewesen sei, sei - wie in dergleichen Fällen üblich - vor ein Nürnberger Gericht geladen und nach einem Prozeß freigesprochen worden. Kurze Zeit später sei er von Amtleuten der Beklagten in Fürth verhaftet, nach Cadolzburg gebracht und dort inhaftiert worden. Kläger interpretieren den Vorgang als weiteren Versuch der Beklgten, ein Urteil des Reichskammergerichts in der Auseinandersetzung zwischen den Parteien um die hohe Obrigkeit rund um Nürnberg de facto zu vollstrecken, obwohl Kläger Revision eingelegt und die zur Visitation des RKGs versammelten Ständegesandten angeordnet hätten, daß bis zu einer Entscheidung über die Revision die Vereinbarungen des Schwabacher Vertrags von 1535 beachtet werden sollten. Kläger bitten um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, Keßbauer freizulassen, außerdem um die Zustellung einer Stellungnahme der Beklagten im Fall der Schweinauer Untertanen. Georg Friedrich [I.] Markgraf von Brandenburg[-Ansbach] führt aus, Keßbauer sei nach einer Anzeige eines Nachbarn des Todesopfers auf dem Territorium des Markgrafen verhaftet worden. Es liege ein Inzicht-Fall vor, für den - wie Präzedenzfälle bewiesen - das Landgericht des Burggraftums Nürnberg zuständig sei. Der Fall habe nichts mit dem am |
| RKG rechtshängigen Streit um die hohe Obrigkeit zu tun. Der Markgraf macht darauf aufmerksam, daß Kläger mehrfach Geleitbriefe des Landgerichts mißachtet hätten. Er bittet, den kaiserlichen Befehl zur Freilassung Keßbauers zu kassieren und Kläger abzuweisen. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagte, Georg Keßbauer freizulassen und markgräflich-brandenburgischen Geleitsmann in Fürth wegen der Verhaftung Keßbauers und der Verunglimpfung des Kaisers zu bestrafen 1586 06 04, fol. 410r-413v; Kaiserliches Schreiben an [Johann Georg] Kurfürst von Brandenburg, Beklagte anzuweisen, frühere kaiserliche Befehle zu beachten 1586 06 04, fol. 414r-415v |
Umfang: | fol. 405-429; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1616 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302098 |
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