AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 125-10 Klosterneuburg Stift, Propst und Konvent contra Wien Stadt, Bürgerspital; Auseinandersetzung wegen Augrundstücks Ringelseerin/Spittelau, 1621-1634 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 125-10
Titel:Klosterneuburg Stift, Propst und Konvent contra Wien Stadt, Bürgerspital; Auseinandersetzung wegen Augrundstücks Ringelseerin/Spittelau
Entstehungszeitraum:1621 - 1634

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Klosterneuburg Stift, Propst und Konvent
Beklagter/Antragsgegner:Wien Stadt, Bürgerspital, vertreten durch Wien Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatten 1620 gegen drei 1611 gesprochene Urteile der Niederösterreichischen Regierung in seit 1547 bzw. 1557 anhängigen Prozessen um Holzschlagsrechte auf einem umstrittenen Augrundstück (sog. Ringelseerin bzw. Spittelau) Revision eingelegt. Das Revisionsurteil hatte die Urteile der Vorinstanz dahingehend abgeändert, daß Kläger ihre Ansprüche auf die umstrittene Au bewiesen hätten. Beklagte seien verpflichtet, den ihnen 1618 durch eine Kommission übergebenen Grund zurückzugeben und Schadensersatz zu leisten. Bei der Übergabe der Au vor Kommissaren war ein Streit zwischen den Parteien entstanden, auf welche Au sich das Revisionsurteil beziehe. Das Urteil war auf Antrag des Klägers durch eine kaiserliche Deklaration erläutert worden. Beklagte bitten, durch eine kaiserliche Kommission erneut den Augenschein einnehmen zu lassen und die Übergabe der Au an Kläger zu suspendieren.
Entscheidungen:Reichshofrätliches votum ad imperatorem (kaiserliches Revisionsurteil), s.d. [zwischen 1621 und 1633], fol. 338r-355v, 356r-375v; Reichshofrätliches votum ad imperatorem (Deklaration des kaiserlichen Revisionsurteils), s.d. [zwischen 1632 und 1634], fol. 376r-381v; Reichshofrätliches votum ad imperatorem (Abweisung des Antrags der Beklagten auf Einnahme des Augenscheins), s.d. [1634], fol. 390r-393v
Umfang:fol. 338-393; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1664
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302144
 

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