Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 127-13 |
Titel: | Obermair, Hans; Bitte um kaiserliche Intervention wegen Strafzahlung nach Sittlichkeitsdelikt |
Entstehungszeitraum: | 1568 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Obermair, Hans, aus Radfeld bei Schwaz, Nachtwächter in Wien |
Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller bringt vor, der Rattenberger Stadtrichter Bartholomäus Planck habe das Erbe des Vaters des Antragstellers Peter Obermair in Höhe von 80 Gulden beschlagnahmen lassen. Die Beschlagnahme sei damit begründet worden, daß der noch ledige Antragsteller der Vater des unehelichen Kinds einer Bediensteten im Haushalt Plancks sei und deswegen eine Strafzahlung in Höhe von 32 Gulden leisten müsse. Planck sei bereit, auf die Zahlung zu verzichten und die Erbschaft freigeben zu lassen, sofern Antragsteller ein kaiserliches Schreiben vorlegen könne, das ihn von der Strafzahlung befreie. Antragsteller bittet um einen kaiserlichen Befehl an Planck, seine Ansprüche an das Erbe aufzugeben. Die Bedienstete und ihr Kind seien inzwischen gestorben. Antragsteller beruft sich auf seine mehrjährige Tätigkeit als Nachtwächter auf den Basteien von Wien. Nach seiner Weisung an Ferdinand Erzherzog von Österreich wendet Antragsteller ein, daß er die Kosten für das Betreiben eines Verfahrens vor dem Erzherzog nicht aufbringen könne. |
Entscheidungen: | Weisung des Antragstellers an Ferdinand Erzherzog von Österreich 1568 09 10 (Vermerk), Entscheidung bestätigt 1568 09 17 (Vermerk), fol. 250v, 251v |
Umfang: | fol. 249-251 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1598 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302247 |
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